Fehmarnbeltquerung (FBQ) Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 023-038783

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fehmarnbeltquerung (FBQ)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2015/S 023-038783
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71313000 Umwelttechnische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung

Los-Nr.: 14TEI13810
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg (Sitz der PL)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ):

Biologische Leistungen (Kartierung und Berichtswesen), Option UVS, LBP, FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag Artenschutz und weitere PF-Unterlagen EP/GP, Option Sondergutachten (Schall-, Erschütterungs-, Luftschadstoffuntersuchungen).

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/05/2015
Ende: 31/12/2017
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

CEF

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 14TEI13810
Bezeichnung des Auftrags:

Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
12/05/2015
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71313000 Umwelttechnische Beratung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg, Sitz der PL

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Umweltplanungen Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ):

Biologische Leistungen (Kartierung und Berichtswesen), Option UVS, LBP, FFH-Vorprüfung, Fachbeitrag Artenschutz und weitere PF-Unterlagen EP/GP, Option Sondergutachten (Schall-, Erschütterungs-, Luftschadstoffuntersuchungen).

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 12/05/2015
Ende: 30/03/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT 56 PFA 3 UVS, LBP, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, FFH- Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag, FINK

Ausgangspunkt des Nachtrags sind Änderungen der technischen Planung im PFA 3 (Lärmschutzwand, Baustraßen), die

Einarbeitung von Anmerkungen des EBA/APV, Integration von Anpassungen der SH-Netz Planung, Anpassung an Änderungen

der Roten Listen und hiermit einhergehend u.a. Abstimmung und Planung von CEF-Maßnahmen für das Rebhuhn, Erstellung

einer zusätzlichen Bilanztabelle als Anhang IV (Forderung MELUND), Änderung Stempelfelder, Einarbeitung neuer Alkisdaten

(Nummern) in die Maßnahmenblätter.

Die Änderungen betreffen insbesondere LBP, Maßnahmenblätter einschl. Integration in Fink, in geringeren Umfang die UVS

sowie sämtliche Karten, ASB aufgrund Anmerkungen EBA/APV, Bearbeitung ASB aufgrund neue Rote Liste Brutvögel (u. a.

Erstellung Formblatt Rebhuhn, Formblatt Sprosser, Abstimmung Ausgleich Rebhuhn), Bearbeitung FFH-VPs aufgrund

Anmerkungen EBA/APV, Umstrukturierung der FFH_VPen nach Mustergliederung EBA-Leitfaden Übergreifende, PFA 3

betreffende Arbeitsstunden (u. a. Abstimmungen, Telkos mit DB zu ASB und FFH-VPs) sowie den Wasserrechtlichen Fachbeitrag

Anpassung Text und Anhang 2 an allgemeine Überarbeitungen aus den letzten PFAs: EuGH-Urteil statt LAWA, finale

Wasserkörper-Steckbriefe und BWPs usw. und die Zuarbeit zum technischen Erläuterungsbericht.

Außerdem waren zwei zusätzliche FFH-Vorprüfungen zu erstellen.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Auftrag zur Erstellung der Umweltgutachten (UVS, LBP, Artenschutz, Natura 2000, WRRL, FINK) bleibt bestehen. Diebisher erarbeitete Grundlagenermittlung durch den AN ist nach wie vor Bestandteil der Planung und Planfeststellung. Die Vergabean einen neuen AN hätte für die Einarbeitung zusätzliche Kosten generiert und würde die Erarbeitung komplett neuerUmweltgutachten bedeuten. Durch die Beibehaltung des gebundenen AN ergeben sich nutzbare Synergien. Bei einem Wechseldes AN würden diese Synergieeffekte verloren gehen. Ein Wechsel des AN ist insofern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zubefürworten. Ein Wechsel des AN würde zu großen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Umweltleistungen undzu einer erheblichen Terminverzögerung führen. Das bereits beim AN erworbene Fachwissen wird für die Erbringung derzusätzlichen Leistungen zwingend benötigt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR