(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41176
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
FFM HBf
Planung der Traforäume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
(19FEI39590) Großprojekt Frankfurt/Main Hbf, Planung Traforäume 50 Hz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
FFM HBf
Planung der Traforäume
NT06: Aufschaltung GA und Brandschutzklappen gemäß BSK
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich: Aufgrund der Komplexität und Umfang der Planung führt ein Wechsel des AN zu Verlust der Synergieeffekt und zu zeitlichen Zwängen.
Wechsel des AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden: Der AN besteht aus einer Planungsgemeinschaft zweier Planungsbüros. Ein Wechsel würde die Leistungsbetreung und Mängelansprüche gegenüber dem AN sehr erschweren, wodurch die Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Dies würde zu zeitlichen Zwängen der Gesamtmaßnahme führen und die Kosten enorm erhöhen.