Elektro, Friedrichstraße 55 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 190-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro, Friedrichstraße 55
Neubau eines in Teilen viergeschossiges Schul- und Verwaltungsgebäude mit Mensa und Küche. Vorausgehende Abbruch- und Tiefgründungsarbeiten Die BGF des Ersatzneubaus beträgt ca. 1971m². Das Schulgrundstück befindet sich im hochfrequentierten Hamburger Stadtteil St. Pauli. Die Baustelle ist über die Davidstraße und die Bernhard-Nocht-Straße unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Eine Wendemöglichkeit besteht am Ende der Bernhard-Nocht-Straße vor der Antonistraße.
Friedrichstraße 55, 20359 Hamburg
Elektroarbeiten:
1Stück Niederspannungshauptverteilung,1 Stück Potentialausgleich, 2 Stück neue Unterverteilungen,1 Stück Unterverteiler Demontage/neue Montage, ca. 14 Stück Unterverteilungen prüfen und Mängel beseitigen, ca. 60m Brüstungskanal, ca. 567 Stück Demontage Leuchten, Montage von ca. 580 Stück, ca. 239 Stück Einzelbatterie-Sicherheitsleuchte ohne Überwachungsstation.
Nachrichtentechnik:
1Stück Sprachalarmanlage Zentrale mit 12 Stück F30 Verteiler, 1 Stück Hauptuhr, 12 Stück Überspannungsschutze, 22 Stück Druckknopfmelder Hausalarm,1 Stück Hausalarmanlage, 7 Stück Blitzleuchte, 17 Stück A/B-Deckeneinbaulautsprecher nach EN54-24,172 Stück A/B-Wandlautsprecher nach EN54-24
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. August 2022 bis Oktober 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro, Friedrichstraße 55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]