Mietwäsche DD - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietwäsche DD - Bek. verg. Auftrag
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe der Leistung Wäscheservicefür den Campus der DGUV in Dresden.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Institiut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Königsbrücker Landstraße 2 01109 Dresden
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war die Vergabe der Leistung Wäscheservicefür den Campus der DGUV in Dresden.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Wäscheservice (für Haus 1 - 6 sowie Haus 10; ca. 191.173 Wäschestücke p.a.) im Akadamiehotel Dresden.
Der Wäscheservice umfasste die Gestellung (Mietwäsche), Reinigung und Pflege derentsprechenden Wäschestücke. Weiter warendie Logistikleistungen für den Transport der Wäsche auszuführen
Siehe H Preisblatt
Wäscheservice (für Haus 1 - 6 sowie Haus 10; ca. 191.173 Wäschestücke p.a.) im Akadamiehotel Dresden.
Der Wäscheservice umfasste die Gestellung (Mietwäsche), Reinigung und Pflege der entsprechenden Wäschestücke. Weiter waren die Logistikleistungen für den Transport der Wäsche auszuführen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mietwäsche DD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dippoldiswalde
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01744
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.waescherei-reichel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6CDE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland