Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof, Grundinstandsetzung Tiefgarage, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI25903
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof, Grundinstandsetzung Tiefgarage, Planung
Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof, Grundinstandsetzung Tiefgarage, Planung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof, Grundinstandsetzung Tiefgarage, Planung
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60593
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof
Bf Frankfurt (M) Hauptbahnhof, Grundinstandsetzung Tiefgarage, Planung
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60593
Land: Deutschland
NT07: Machbarkeitsprüfung für ein bauzeitliches Verkehrslenkungskonzept
In Zusammenhang mit der Grundinstandsetzung der Tiefgarage ist die Auswirkung einer einseitigen Sperrung der Zufahrtstunnel auf den Verkehr im umliegenden Bahnhofsbereich/ Bahnhofsvorplatz festzustellen. Hierfür ist zunächst eine Machbarkeitsprüfung für ein bauzeitliches Verkehrslenkungskonzept zu erstellen.Ein Wechsel des AN ist aufgrund der Komplexität des Projekts und der langen, wechselhaften Projekthistorie zwingend mit einer mehrwöchigen Einarbeitungsphase verbunden. Hieraus würde eine erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf resultieren, aus der sich zwangsläufig unnötige und nicht einkalkulierte finanziellen Mehraufwendungen ergeben. Aufgrund der ohnehin schon knappen Budgetierung sind solche Mehraufwendungen nicht darstellbar.