Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 13005/008-13#002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"
Innovationsnetzwerke
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen
Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und
Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der
Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab
Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien
gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen
Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und
branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der
Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.
Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren
systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger
Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen
Projektträgern.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca.
3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll
intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über
externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung
der Antragsteller zu gewährleisten.
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über
betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen.
Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder
ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest
diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle
wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich
insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik,
Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik,
Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien,
Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung,
sonstige Technologien.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen
Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von
Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche
Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche
mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer
möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für das "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und
branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit
mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Die Änderung umfasst eine Aufstockung des vorhandenen Personals für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle zur Bewältigung des stark gestiegenen Antrageingangs in 2023.
Es erfolgte bereits eine Änderung zum 01.01.2022. Diese umfasste eine Aufstockung des Personals zum Abbau der Antragsrückstände für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle
in 2022.
Die ursprüngliche Leistungsbeschreibung ging von 1.200 Anträgen pro Jahr aus, wobei diese weitgehend kontinuierlich als ca. 100 Anträge pro Monat eingehen sollten. 775 Bewilligungen pro Jahr waren vorgesehen. Aus diesen Zahlen und der mit Vertragsbeginn vorliegenden Anzahl von laufenden Projekten ergaben sich die Anforderungen an die Bearbeitung von laufenden Vorhaben.Seit Wiederöffnung des ZIM im August 2022 ist der Antragseingang, auch krisenbedingt, um fast 20 % gestiegen. Gleiches gilt für die daraus resultierenden laufenden Vorhaben, die durchschnittlich 24 Monate laufen und nach Bewilligung betreut werden müssen. Dies war im Rahmen der Sorgfaltspflicht während des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar.