Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 13005/008-13#002
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwk.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"

Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-13#002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Innovationsnetzwerke

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen

Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen.

Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und

Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der

Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab

Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien

gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen

Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.

Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und

branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der

Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.

Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren

systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger

Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen

Projektträgern.

Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca.

3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll

intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über

externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung

der Antragsteller zu gewährleisten.

Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über

betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen.

Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder

ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest

diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle

wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich

insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:

Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik,

Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik,

Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien,

Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung,

sonstige Technologien.

Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen

Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von

Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche

Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche

mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer

möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 068-162462

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 13005/008-13#002
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaft für das "Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)"

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
07/04/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.

Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die

entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und

branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit

mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Änderung umfasst eine Aufstockung des vorhandenen Personals für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle zur Bewältigung des stark gestiegenen Antrageingangs in 2023.

Es erfolgte bereits eine Änderung zum 01.01.2022. Diese umfasste eine Aufstockung des Personals zum Abbau der Antragsrückstände für fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle

in 2022.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die ursprüngliche Leistungsbeschreibung ging von 1.200 Anträgen pro Jahr aus, wobei diese weitgehend kontinuierlich als ca. 100 Anträge pro Monat eingehen sollten. 775 Bewilligungen pro Jahr waren vorgesehen. Aus diesen Zahlen und der mit Vertragsbeginn vorliegenden Anzahl von laufenden Projekten ergaben sich die Anforderungen an die Bearbeitung von laufenden Vorhaben.Seit Wiederöffnung des ZIM im August 2022 ist der Antragseingang, auch krisenbedingt, um fast 20 % gestiegen. Gleiches gilt für die daraus resultierenden laufenden Vorhaben, die durchschnittlich 24 Monate laufen und nach Bewilligung betreut werden müssen. Dies war im Rahmen der Sorgfaltspflicht während des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR