Projektleitung/Projektmanagement und PMO für IT-Projekte Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung/Projektmanagement und PMO für IT-Projekte
Im Rahmen einer Kooperation mit einem öffentlichen IT-Dienstleister werden Projektleiter und Projektleiterinnen bzw. Projektmanager und Projektmanagerinnen eingesetzt, die die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben übernehmen. Die Größe der zu übernehmenden Projekte ist sehr unterschiedlich und auch die Laufzeiten können von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten variieren. Inhalt dieser Projekte sind Infrastrukturthemen, Software-Entwicklungen und Digitalisierungsthemen des Bundes und von Bundeseinrichtungen sowie nachgeordneten Behörden
Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 - 125 GWB
2. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
4. Durchschnittlicher Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre (Durchschnitt pro Jahr)
zu Eignungskriterium 3: Nachweis oder Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro, zweifach maximiert. (Formblatt - Anlage 1 zzgl. Anhang Versicherungsbestätigung)
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard: > 2 Mio. EUR netto p.a. (Formblatt - Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.