Rahmenvereinbarung zur Unterstützung von Projekten im Kontext von GovLabDE Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-I-054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pd-g.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Unterstützung von Projekten im Kontext von GovLabDE
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Beratungsleistungen betreffen die im Kontext der Vorhabenunterstützung im GovlabDE Format zu erbringenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen Projektmanagement, Projektmanagement-Office, Moderation, Methodencoaching und/oder Organisationsberatung.
Seit dem 30.11.2022 können die Bundesressorts Vorhaben mit ressortübergreifendem Charakter im Rahmen von GovLabDE umsetzen. GovLabDE verfolgt das Ziel, ressortübergreifende Zusammenarbeit schneller, einfacher und erfolgreicher zu gestalten
Die abrufbare Höchstmenge beträgt 2.240 PT
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensdarstellung
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
3. Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
4. Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen
5. Eigenerklärung bezüglich des Unternehmensumsatzes : Erklärung über den erzielten Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2019, 2020, 2021
zu Eignungskriterium 4: Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssumme je Schadensereignis aufweisen:
[Betrag gelöscht] Euro (je Schadensfall), zweifach maximiert
zu Eignungskriterium 5: Mind. EUR 2.5 Mio p.a im Durchschnitt
6. Referenzen: Unternehmensreferenzen
7. Durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Berater: Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Beratern in den letzten drei Geschäftsjahren, die sich für die Beratungsleistungen des Leistungsgegenstands des Loses qualifizieren.
zu Eignungskriterium 6: Aufstellung von mindestens drei Referenzen über im Wesentlichen innerhalb der letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe erbrachte Leistungen, die mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Unter einer vergleichbaren Leistung ist zu verstehen, die ressortübergreifende Beratung im Public Sector im Projektmanagement, Projektmanagement-Office, Moderation, Methodencoaching und/oder Organisationsberatung. Insbesondere mit dem Ziel der Förderung einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit, verbunden mit dem initialen Aufsatz von Projekten oder Initiativen.
Die eingereichten Referenzen müssen jeweils die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Öffentlicher Auftraggeber im deutschsprachigen Raum
- Ressortübergreifendes Projekt in einer Landes- oder Bundesverwaltung von mindestens sechs Monaten
- Eigenanteil erbrachter Leistungen von mindestens 100 Personentagen (bei laufen-den Projekten muss über die Hälfte bereits geleistet worden sein)
- Beratungsleistungen in mindestens einem der folgenden 10 Tätigkeitsbereiche des Leistungsgegenstands:
(Teil-)Projektleitung
strategisches Programmmanagement
operative Programmsteuerung
Erstellung und Fortschreiben von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Aufgabenkritik
Geschäftsprozessoptimierung
Anforderungsmanagement
Erstellung von Stakeholder-Analysen
Erstellung von Change- oder Kommunikationskonzepten
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
zu Eignungskriterium 7: Die durchschnittliche Anzahl muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages in Summe insgesamt mindestens 20 sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform über den Icon Fragezeichen zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.