Außenanlagen / GaLaBau Referenznummer der Bekanntmachung: BSW OV-ABH4-003/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen / GaLaBau
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportzentrums / Vereinshauses Habichtstr. 14 erfolgt die Umwandlung des vorhandenen Sportplatzes („Granddecke“ (Tennendecke)) in einen Kunstrasenplatz für Liga-Fußball und die Anpassung an beide Neubauten des neuen Sportzentrum Habichtstr. 14.
Hierbei erfolgt eine Korrektur des Gefälles, Veränderung der Lage und Verringerung der Größe des Platzes. Herstellung einer funktionsfähigen Drainage und Regenwasserversickerung für den Sportplatz und das neue Sportzentrum unterhalb des Sportplatzes zur Versickerung des gesamten anfallenden Niederschlagswassers (RW).
Herstellung der Freiflächen um die zwei Neubauten des Sportzentrums, Anpassung der Zuwege und Ge-ländeabfangungen zur Habichtstr. Ferner Pflanzarbeiten, Wiederherstellung des Ballfangzaunes zur Habichtsstr. und Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrt.
Umwandlung des Platzprofiles in ein Walmdachgefälle, mit dem Scheitelpunkt entlang der Mittelachse. Rings um den Platz wird eine offene Einlaufrinne angelegt.
Weitgehende Wiederverwendung noch brauchbarer Tragschichten und anderer Baustoffe zur Reduktion von Bau- und Entsorgungskosten sowie zur Nutzung "Grauer Energie".
Rückhaltung und Versickerung des auf dem Platz und des Sportzentrums anfallenden Niederschlagswassers unterhalb des Platzes in einer Rigole.
Gesamtfläche: ca. 11.800 m2
Kunstrasenfläche: ca. 7.344 m2
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Sportzentrums / Vereinshauses Habichtstr. 14 erfolgt die Umwandlung des vorhandenen Sportplatzes („Granddecke“ (Tennendecke)) in einen Kunstrasenplatz für Liga-Fußball und die Anpassung an beide Neubauten des neuen Sportzentrum Habichtstr. 14. Hierbei erfolgt eine Korrektur des Gefälles, Veränderung der Lage und Verringerung der Größe des Platzes. Herstellung einer funktionsfähigen Drainage und Regenwasserversickerung für den Sportplatz und das neue Sportzentrum unterhalb des Sportplatzes zur Versickerung des gesamten anfallenden Niederschlagswassers (RW). Herstellung der Freiflächen um die zwei Neubauten des Sportzentrums, Anpassung der Zuwege und Ge-ländeabfangungen zur Habichtstr. Ferner Pflanzarbeiten, Wiederherstellung des Ballfangzaunes zur Habichtsstr. und Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrt. Umwandlung des Platzprofiles in ein Walmdachgefälle, mit dem Scheitelpunkt entlang der Mittelachse. Rings um den Platz wird eine offene Einlaufrinne angelegt. Weitgehende Wiederverwendung noch brauchbarer Tragschichten und anderer Baustoffe zur Reduktion von Bau- und Entsorgungskosten sowie zur Nutzung "Grauer Energie". Rückhaltung und Versickerung des auf dem Platz und des Sportzentrums anfallenden Niederschlagswassers unterhalb des Platzes in einer Rigole.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer
oder:
durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten
oder:
durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
oder den Nachweis von:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
- Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer
oder:
durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten
oder:
durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
oder den Nachweis von:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
- Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
- gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Die Eignung ist nachzuweisen durch die Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registernummer
oder:
durch die Eintragung in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten
oder:
durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
oder den Nachweis von:
- mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
- Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)
- Nachweis drei Referenzen zur Ausführung mit vergleichbaren Kunstrasenplätzen
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund ausschließlich elektronischer Angebote, sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus dem Bieterportal, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote im Bieterassistenten zum Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ im Bieterassistenten keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A (EU) erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage im Bieterassistenten abgegeben wird, wird dieses zur Angebotsprüfung herangezogen. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote wird über den Bieterassistenten ein "nachgerechnetes Öffnungsprotokoll" bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]