Planung / örtl. Bauüberwachung Rückbau und Entsiegelungsmaßnahmen ehem. Garnison Schweinrich u.a. TrÜbPl Wittstock Referenznummer der Bekanntmachung: 90404/2022 - Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesa-info.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung / örtl. Bauüberwachung Rückbau und Entsiegelungsmaßnahmen ehem. Garnison Schweinrich u.a. TrÜbPl Wittstock
Planung / örtl. Bauüberwachung Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben c/o Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstadorten mbH Schöneberger Ufer 89 - 91 10785 Berlin Projektstandort:
Zwischen Schweinrich im Westen und Flecken-Zechlin im Osten, ca. 14 km östlich des Stadtzentrums Wittstock, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Land Brandenburg
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Westbrandenburg (BF-WEB) in Potsdam ist Eigentümerin des ehem. Truppenübungsplatzes Wittstock mit einer Gesamtfläche von ca. 11.900 ha. Der BF-WEB beabsichtigt den vollständigen Rückbau und die Flächenentsiegelung in 3 Bereichen im Nordteil des TrÜbPl:
Bereich1 ehem. Garnison,
Bereich 6 ehem. Munitionsdepot und
Bereich 7 ausgewählte Einzelstandorte.
Für die beabsichtigten Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen werden Planungsleistungen erforderlich, die fachlich auf der Grundlage der BFR (Baufachliche Richtlinien) Recycling, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium der Verteidigung, Stand Oktober 2018 bzw. neueste Fassung, zu erbringen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.cdmsmith.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verschiedene
Leistungsphasen sind bereits bearbeitet. Das damit beauftragte Büro gilt im Falle einer Bewerbung somit
als vorbefasstes Unternehmen. Um sicher zu stellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird, bzw. ggf.
zum Ausgleich evtl. Wettbewerbsvorteile durch vorbefasste Unternehmen sind der Beschaffungsunterlage
vorsorglich alle Unterlagen, die in Zusammenarbeit bzw. unter Beteiligung des vorbefassten Unternehmens
erarbeitet wurden und zur Erbringung der Leistungen notwendig sind beigefügt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ6B3S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalender-tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html