Trockenbau, Lerchenfeld 10 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 203-22 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau, Lerchenfeld 10
Neubau eines viergeschossigen Schulgebäudes (Klassenhaus mit Klassen- und Fachräumen sowie einer Aula und Mensa) am Gymnasium Lerchenfeld.
Der Neubau wird in Massivbauweise erstellt. Die Geschossdecken sowie die inneren Stützen werden aus Stahlbeton hergestellt. Tragende Wände im Innenbereich und die Brandabschnittswände werden aus Mauerwerk bzw. aus Stahlbeton errichtet.
Als Gründung sind Streifenfundamente, Fundamentbalken sowie in Teilbereichen eine Bodenplatte vorgesehen.
Die Fassade ist als Vorhangfassade aus rotem Ziegel, der die Farbigkeit und Materialität des Bestands aufnimmt, geplant.
Lerchenfeld 10, 22081 Hamburg
Die Leistungen beinhaltet das Stellen von GK-Wänden mit und ohne Schallschutzanforderungen, Vorsatzschalen und Schachtwänden sowie den Einbau von GK-Decken mit und ohne Brandschutzanforderungen, Akustikdecken aus Holzwoll-Leichtbauplatten im Innenbereich sowie Deckenverkleidungen aus zementgebundenen Bauplatten im Außenbereich.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca. Februar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau, Lerchenfeld 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]