Generalunternehmerleistung, schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus - WHG 3246 Referenznummer der Bekanntmachung: 3246-1-2095
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistung, schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus - WHG 3246
Gegenstand des Auftrags ist die Generalunternehmerleistungen (GU) für die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes mit Gewerbeeinrichtungen in Alt-Hellersdorf 17 -29 in 12629 Berlin (Wohnhausgruppe 3246, Stadtgut Hellersdorf, Baufeld 6).
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Geplant ist der Neubau eines Gebäudes mit Werkstätten im EG und Büronutzung im OG. Die GU-Leistung erfolgt schlüsselfertig inkl. Ausführungsplanung.
Alt Hellersdorf 17-29, 12629 Berlin
Die GESOBAU AG beabsichtigt die schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus für Gewerbezwecke an einen leistungsfähigen Generalunternehmer zu vergeben, der alle erforderlichen Bauleistungen und die Ausführungsplanung übernimmt.
Beginn: April 2023,
Ende: Juni 2024
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Anzahl Gebäude: 1 Haus mit 2 Obergeschossen, kein Untergeschoss (nicht unterkellert)
Lage: Alt Hellersdorf 17-29 in 12629 Berlin, Ortsteil Marzahn-Hellersdorf
Anzahl Wohnungen: 0 Wohnungen
Anzahl Gewerbe: 3 Werkstätten, 3 Büroeinheiten
BGF: ca. 1.611 m2
BRI: ca. 22.610 m2
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Der geplante Neubau ist ein zweigeschossiger Baukörper ohne Unterkellerung. In jeder Etage befinden sich 3 unabhängige Nutzungseinheiten. Das Obergeschoss wird über zwei innenliegende Treppenhäuser erschlossen. Jeder Aufgang soll mit einem Aufzug ausgestattet werden.
Im Erdgeschoss befinden sich drei (3) separate Werkstätten mit Büro, Sanitärtrakt und Personalraum.
Im Obergeschoss befinden sich drei (3) unabhängige Büroeinheiten mit in der Größe frei einteilbaren Büroräumen, Sanitärtrakt, Teeküche.
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Den Bietern wird eine funktionale Leistungsbeschreibung der Ausführungsplanung übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalunternehmerleistung, schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus - WHG 3246
Ort: Wriezen
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 16269
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
3) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
3.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
3.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister (WRegG) noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
3.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
4. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen
5. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
6. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin, per Fax oder vorzugsweise per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als
"Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.