Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45441
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU)
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Friedberg (Hessen) Bahnsteige 1 bis 4 und Personenunterführung (PU); Los 1: Bstg 1 und 2 und PU,
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Friedberg
Los 1: nur LV 1- keine losweise Vergabe
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
NT31: Abbruch und Kabelarbeiten Durchpressung Süd (MKA 19 und 37-> NT31)
NT- 31: auf MKA31 und 19: Aufgrund fehlender Baufreiheit, insbesondere durch die unübersichtliche Kabellage mit für die
Umverlegung und den Rückbau erforderlichen Zwischenzuständen und zu koordinierenden Kabelspleißarbeiten.
Zu Beginn der Leistungserbringung waren die Leistungen noch nicht im Hauptvertrag
erfasst. Diese zusätzlichen Ausführungen sind notwendig und für die Realisierung
und erfolgreichen Abschluss des Projektes unverzichtbar.
Als Technisch Grunden die gegen ein AN-Wechsel in frage kommen, könnte unter allem:
- Platzmangel für die BE -Fläche,
- gegenseitige Behinderung
- Gewährleistung,
- Baustop, genannt werden