Rahmenvertrag Catering-Leistungen für besonders repräsentative, gehobene Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Referenznummer der Bekanntmachung: SenInnDS 1-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Catering-Leistungen für besonders repräsentative, gehobene Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Rahmenvertrag Catering-Leistungen für besonders repräsentative, gehobene Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digi-talisierung und Sport
Hochwertiges Patisseriegebäck
Hochwertiges Patisseriegebäck
Konferenzversorgung (normaler/mittlerer Qualitätsanspruch)
Konferenzversorgung (normaler/mittlerer Qualitätsanspruch)
Konferenzversorgung (hochwertiger Qualitätsanspruch)
Konferenzversorgung (hochwertiger Qualitätsanspruch)
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 150 – 250 Teilnehmenden
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 150 – 250 Teilnehmenden
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 75 – 149 Teilnehmenden
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 75 – 149 Teilnehmenden
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 20 –74 Teilnehmenden
Kalt/warmes Buffet für Empfänge mit 20 –74 Teilnehmenden
Flying vom Tablett
Flying vom Tablett
Versorgung bei Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichenverleihungen
Versorgung bei Ehrenamtsveranstaltungen
Drei-Gänge-Menü
Drei-Gänge-Menü
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), die zumindest den Zeitraum der Ausführung des Auftrags abdeckt (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung)
oder Erklärung des Bieters, dass für den Fall des Zuschlags eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforde-rung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Referenzen:
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jah-ren im Bereich Unternehmens-Catering/Business-Catering (wegen der Pandemie werden auch Referenzen aus den Jahren 2018 und 2019 anerkannt).
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie der Veranstaltung des Loses entspricht, also die Personenanzahl, die zu versorgen war und die Leistungsanforderungen vergleichbar waren.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn eine Leistung im Bereich Unternehmens-Catering/Business-Catering erbracht wurde und die Personenanzahl, die zu ver-sorgen war sowie die erbrachten Leistungen mindestens vergleichbar sind mit den Leistungsanforderungen des entsprechenden Loses. Eine Referenz im Bereich Unternehmens-Catering/Business-Catering kann somit auch eine deutlich höhere Personenanzahl und höhere Leistungsanforderungen enthalten.
Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines An-sprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich.
Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet wer-den.
Selbstdarstellung des Unternehmens:
Der Bieter reicht mit dem Angebot eine Selbstdarstellung (Dokument) ein, aus der die Erfüllung folgender Anforderungen hervorgeht:
Der Bieter verfügt über ausreichende personelle, räumliche und technische Kapazitäten, um die Leistungen (bezogen auf das jeweilige Los) erbringen zu können.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über eigenes, festangestelltes Personal verfügt. Hierzu gehören mindestens eine Geschäftsführung, ein/e ausgebildete/r Köchin/Koch sowie ein/e weitere Mitarbeiter/in z. B. für administrative Tätigkei-ten. Sofern zusätzliches Service- und Küchenpersonal über Agenturen bezogen werden muss, ist dies anzugeben, auch in welcher Größenordnung und mit welcher Frist Fremdpersonal bezogen werden kann (Im Falle, dass Service- und Küchenpersonal über Agenturen bezogen werden muss, ist die Erklärung zur Unter-auftragsvergabe nach Möglichkeit bereits mit dem Angebot einzureichen).
Jede/r festangestellte Mitarbeiter/in muss über eine gastronomische Ausbildung oder über Kenntnisse nach der Lebensmittelhygieneverordnung verfügen (die Qualifikation ist anzugeben, ggf. Angabe einer entsprechenden Qualifikation bei der Industrie- und Handelskammer).
Das Personal muss über eine Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz verfügen, die auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen ist.
Die Selbstdarstellung kann auch Referenzen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/