Projektsteuerung für die Modernisierung von Verkehrsstationen in Rheinland/Pfalz, Saarland und Hessen in 4 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37189
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für die Modernisierung von Verkehrsstationen in Rheinland/Pfalz, Saarland und Hessen in 4 Losen
Projektsteuerungsleistungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Verkehrsstationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3 (BadBreisig, Brachbach, Linz, Sinzig)
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sinzig
Projektsteuerungsleistungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen für den barrierefreien Umbau von Verkehrsstationen.
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
NT09: Ergänzende Projektsteuerungsleistungen durch Erweiterung des Projektumfanges beim Bf Linz
Höcker Project Managers GmbH ist schon mit dem Projekt und den oben genannten Sachverhalten betraut. Die Durchführung dieser Leistungen ist durch den bestehenden Projektsteuerer zu leisten, da dieser sich mit den Projektinhalten auskennt. Ein Wechsel des AN hätte zur Folge, dass sich ein neuer AN in den Sachverhalt einarbeiten muss und sich dadurch die Bauzeit erneut verzögert.
Ein Wechsel des AN hätte durch die erneute Einarbeitung in das Projekt zusätzliche Aufwendungen und Zusatzkosten zur Folge. Außerdem würde sich die Projektlaufzeit erneut verzögern, wodurch weitere Kosten entstehen könnten.