Rahmenvertrag über die Lieferung von Wechslekofferaufbauten für Rettungswagen und dem Aufbau auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle Referenznummer der Bekanntmachung: BIS OV 20222130006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.hamburg/ausschreibungen-np/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wechslekofferaufbauten für Rettungswagen und dem Aufbau auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabe-stelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) - organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wechselkofferaufbauten und Aufbau auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle Typ Mercedes Benz 517 CDI und Nachfolgemodell zum Ausbau als Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789 für die Jahre 2023 bis 2026.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wechselkofferaufbau-ten und dem Aufbau auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle
Es werden grundsätzlich keine Angaben zu den Auftragswerten gemacht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wechslekofferaufbauten für Rettungswagen und dem Aufbau auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden grundsätzlich keine Angabe zu Auftragswerten gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.