Schließfächer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schließfächer
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung, namentlich über die Lieferung von Schließfächern mit Aufbewahrungskorb.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Mobiliar zur Büroausstattung, namentlich über die Lieferung von Schließfächern mit Aufbewahrungskorb.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
Anlieferung, Entladung und Transport sowie gebrauchsfertige Aufstellung / Inbetriebnahme bis zum bzw. am Verwendungsort:
• Bundesdruckerei GmbH Berlin, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin, Hauptsitz
• Murattihöfe, Kommandantenstraße 22, 10969 Berlin
• D-Trust GmbH, Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
• Maurer Electronics Hannover, Garbsener Landstraße 10, 30419 Hannover
• Maurer Electronics München, Hanauer Straße 1, 80992 München
• Maurer Electronics Hamburg, Harburger Schloßstraße 26, Channel 3, 21079 Hamburg
• Maurer Electronics Leipzig, Neumarkt 29-33, 04109 Leipzig
• Xecuro GmbH, Oranienstraße 91, 10969 Berlin; bzw. diverse Standorte in Bonn im Aufbau; Adressen werden jeweils bei Abruf mitgeteilt
Montage und gebrauchsfertige Aufstellung nach Plan bzw. Anweisung;
Reinigung des Mobiliars und Abtransport / Entsorgung der Verpackung;
Lieferung einer Montageanleitung: Eine Montageanleitung muss dem Auftraggeber zu allen Systemen bzw. Produkten zur Verfügung gestellt werden können. In welcher Form eine Übergabe von Montageanleitungen erfolgt, wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Der Abruf von Bedarfen erfolgt in Form von Einzelabrufen und je nach Bedarfslage. Es findet keine Lagerung von Ware an den Standorten der Bundesdruckerei Gruppe statt. Es wird davon ausgegangen, dass der Lieferant nach Zuschlag innerhalb von 10 Wochen lieferfähig ist. Weitere Folgeabrufe sollen jeweils innerhalb von 2 Wochen möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schließfächer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breidenbach
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35236
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]