Herstellung der Dachaußenflächen & Garten- und Landschaftsbau, Recha-Ellern-Weg 1 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 192-22 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung der Dachaußenflächen & Garten- und Landschaftsbau, Recha-Ellern-Weg 1
Im zentralen Bereich der Mitte Altona, in direkter Nachbarschaft zur neuen Parkanlage wird der Neubau für die Stadtteilschule Mitte Altona errichtet. Das Schulgrundstück befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Auf einem ca. 3.500 m² großen Baufeld soll ein modernes und nachhaltiges Schulgebäude entstehen. Das Gebäude organisiert die verschiedenen Nutzungen und Funktionsbereiche einschließlich der Sportflächen vertikal auf rund 6 Geschossen. Auf dem Dach des Schulgebäudes werden Aufenthalts- und Pausenflächen errichtet.
Recha-Ellern-Weg 1, 22765 Hamburg
Erdgeschoss:
0.1 - Pausenhoffläche Nord: ca. 487 m²
0.2 - Pausenhoffläche Ost: ca. 68 m²
0.3 - Pausenhoffläche Süd: ca. 403 m²
0.4 - Pausenhoffläche West: ca. 125 m²
1. Obergeschoss:
1 - Kunst/ Werken im Freien: ca. 107 m²
3. Obergeschoss:
3.1 - Freiklasse Nord: ca. 204 m²
3.2 - Freiklasse Ost: ca. 107 m²
3.3 - Freiklasse Süd: ca. 105 m²
3.4 - Freiklasse West: ca. 107 m²
5. Obergeschoss:
5.1 - Pausenhoffläche Süd: ca. 506 m²
5.2 - Pausenhoffläche Nord: ca. 331 m²
6. Obergeschoss:
6 - Pausenhoffläche: ca. 1.010 m²
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. November 2022 bis August 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung der Dachaußenflächen & Garten- und Landschaftsbau, Recha-Ellern-Weg 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]