Tiefbau, Döhrnstraße 42 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 172-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau, Döhrnstraße 42
Am Standort Döhrnstraße 42 wird der Fettabscheider erneuert. In diesem Zusammenhang werden Tiefbauarbeiten benötigt. Die Arbeiten sind vom 10.10.2022 bis 28.10.2022 angesetzt. Der neue Fettabscheider wird neben den bestehenden Fettabscheider gesetzt, damit ein kurzer Umschluss erfolgen kann. Der Bestands-Fettabscheider wird erst nach Anschluss des neuen Gerätes demontiert.
Döhrnstraße 42, 22529 Hamburg
- 60m KG-Rohr verlegen
- 1 Stk Fettabscheideranlage mit Fertigpumpstation
- Dichtheitsprüfung
- 1 Stk Abbruch und Entsorgung Fettabscheider
- 60m PVC-U-Rohrleitung aufnehmen und entsorgen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiefbau, Döhrnstraße 42
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]