Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-404/22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]398
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493810
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=493810
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen in 2 Losen

Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-404/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18512100 Münzen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird für Los 1 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 104.473.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 208.946.000 Stück und für Los 2 ein Auftrag in Höhe von 53.907.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 107.814.000 Stück (Los 2) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 298.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 900.000 Stück (Los 1) sowie für Los 2 eine Menge von 207.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 600.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18512100 Münzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 104.473.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 208.946.000 Stück von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 298.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 900.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/04/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von bis zu 208.946.000 Stück (gesamt bis 2025) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon von bis zu 900.000 Stück (gesamt bis 2025) der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von 2 Euro Münzplättchen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18512100 Münzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 53.907.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 107.814.000 Stück von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon insgesamt 207.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2023 und 2024) zuzüglich einer Optionsmenge (gesamt bis 2025) von bis zu 600.000 Stück der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/04/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferungvon bis zu 107.814.000 Stück (gesamt bis 2025) von 2 Euro Münzplättchen vergeben.

Für die Kursmünzenserie sind davon von bis zu 600.000 Stück (gesamt bis 2025) der 2 Euro Münzplättchen zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.

Die Mengen der 2 Euro Münzplättchen sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.

2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.

3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.

4. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

5. Aktuelle Bankauskunft

6. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Münzronden.

8. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen

9. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

10. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung

11. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.

12. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

- Eigenerklärung Sanktionen Russland

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung

- Aktuelle Bankauskunft

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen.

2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

3. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung

4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.

Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

-Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle in Bezug auf den Herstellungsprozess (mindestens gültig bis 31.12.2023) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden

- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/01/2023
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mail-Adresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

2. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV). lm Fall der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen.

3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.

4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2022