Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01404

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01404
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Voruntersuchung von Flächen für Offshore-Windenergie, § 10 Abs. 1 WindSeeG, werden in den Jahren 2023 und 2024 geophysikalische (seismische) Untersuchungen als Teil der geologischen Vorerkundung durchgeführt. Die entsprechenden Arbeiten umfassen die Datenakquisition, die Datenbearbeitung, die Datenauswertung und die Erstellung von GIS- und Auswerteprodukten sowie von Berichten. Aufgabe der geophysikalischen Begleitung (GeophysB) ist es, durch Begleitung der mehrwöchigen offshore Arbeiten an Bord der Messschiffe und Überprüfung der Liefergegenstände die Einhaltung der mit den ausführenden Unternehmen vertraglich fixierten und allgemein gültigen Qualität-Standards zu gewährleisten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71352140 Verarbeitung seismischer Daten
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
71351200 Geologische und geophysikalische Beratung
71352100 Dienstleistungen im Bereich Seismik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Nordsee Offshore und Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vertragsleistung ist die Begleitung der geophysikalischen Untersuchung zur Baugrundvorerkundung für die Untersuchungsjahre 2023 und 2024. Die Begleitung umfasst eine partielle Übernahme der Schnittstellenfunktion zwischen Auftraggeber und der ausführenden Firma. Diese Schnittstellenfunktion umfasst folgende Aufgaben:

- Permanente Anwesenheit auf dem Messschiff zur Begleitung und Überwachung der Messkampagnen zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024

- Überprüfung und Freigabe der Mobilisierung zur den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024 inkl. Überprüfung der jeweiligen Mobilisierungsberichte

- Qualitätsprüfung der gelieferten Datenpakete und Produkte zu den geophysikalischen Untersuchungen der Jahre 2023 und 2024

Die Offshore-Arbeiten der ausführenden Unternehmen basieren auf einem 24/7-Arbeitsrhytmus. Für die Offshore-Begleitung ist pro Messschiff eine Person im Ein-Schicht-Betrieb vorgesehen.

Für die Durchführung der Messkampagnen und die Lieferung der Datenpakete sind Fristen mit dem die Untersuchungen durchführenden Unternehmen vertraglich festgelegt.

Untersuchungsgebiet in 2023:

Die im Jahr 2023 zu untersuchende Fläche N13W liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 173 km² die FEP-Flächen N-13.1 und N-13.2 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.377 km. Die Untersuchungsfläche N13W liegt ca. 45 km bis 70 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 30 km bis 45 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Sie grenzt mit ihrer West-Flanke an die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung „NorNed“ an. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 180 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.

Untersuchungsgebiet in 2024:

Die im Jahr 2024 zu untersuchende Fläche N13E liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 215 km² die FEP-Fläche N-13.3 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 2.940 km. Die Untersuchungsfläche N13E liegt ca. 50 km bis 75 km nördlich des bereits in Betrieb befindlichen OWPs „GlobalTech I“ und 20 km bis 35 km südwestlich des ebenfalls bereits im Betrieb befindlichen OWPs Sandbank. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 190 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 200 km bis 225 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 140 km südöstlich der Flächen entfernt gelegen.

Leistungsstufen:

Die Leistungen werden in 2 Leistumgsstufen beauftragt. Die Auftraggeberin behält sich vor, den oben beschriebenen Untersuchungsumfang zu erhöhen. Eine Änderung des Anforderungsprofils an die zu erbringenden Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung) geht mit dieser Erweiterung des Untersuchungsumfangs nicht einher. Es handelt sich lediglich um eine Erhöhung des Leistungsvolumens zu den im Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für die jeweiligen Erkundungsjahre nach Profilkilometern vereinbarten Konditionen, skaliert über die zusätzlich zu untersuchenden Profilkilometer bzw. zusätzlich anfallenden Offshore-Tage.

Die Erhöhung des Untersuchungsumfangs umfasst das Vorziehen der Fläche N13E um ein Jahr und somit die Zusammenfassung der Untersuchungsflächen N13W und N13E zu der Untersuchungsfläche N13. Somit würde sich im Erkundungsjahr 2023 die Gesamtgröße der Untersuchungsfläche auf 383 km² und die Gesamtprofillänge der Untersuchungen auf 5.229 km erhöhen.

Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, im Erkundungsjahr 2024 die geophysikalische Untersuchung der Fläche N21 durchführen zu lassen. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in der deutschen AWZ der Nordsee und deckt mit einer Gesamtgröße von 279 km² die FEP-Fläche N-21.1 (FEP 2023) ab. Die Untersuchungen umfassen eine Gesamtprofillänge von 3.948 km. Die Untersuchungsfläche N21 liegt in direkter Nachbarschaft zu den bereits in Betrieb befindlichen OWPs „Deutsche Bucht“, „Veja Mate“ und „BARD Offshore 1“ sowie zu dem OWP-Vorhabensgebiet „EnBW He Dreiht“. Die Entfernung zu dem Hafen von Emshaven beträgt Luftlinie ca. 125 km, die Entfernung zu den Häfen von Wilhelmshaven, Cuxhaven und Bremerhaven ca. 170 km bis 195 km. Die Hochseeinsel Helgoland befindet sich ca. 125 km östlich der Flächen entfernt gelegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung des vorgesehenen Personals / Gewichtung: 36
Qualitätskriterium - Name: Web GIS / Gewichtung: 24
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geophysikalischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 194-548874
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1114/002/01404
Bezeichnung des Auftrags:

Geophysikalische Begleitung (GeophysB) zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 2 und 3 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2023 und 2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: London
NUTS-Code: UKI4 Inner London — East
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

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MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

Angebotsschreiben

Eigenerklärung zur Eignung

Überwachuchungskonzept (Formular)

Vertrag

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)

ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)

bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer

ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

Zeugnisse, Lebensläufe, sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation

Referenzschreiben der Referenzgeber

Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung

Jahres-/Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Deckungsnachweis der Versicherung

Software-Lizenzvereinbarungen

Urkalkulation

Hinweis: Vertragssprache ist Deutsch. Rückmeldungen und das Umsetzungskonzept können in deutscher oder englischer Sprache ausgeführt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rechtsbehelfsbelehrung

Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem

Bundeskartellamt

- Vergabekammer des Bundes -

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578

Telefax: 0228 / 9499-163

Gemäß § 160 GWB statthaft.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/12/2022