BIM-Kollaboration Software
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Kollaboration Software
Bereitstellung einer Kollaborationssoftware im Sinne der BIM-Methodik, Wartung, Pflege und Support der Software, einschließlich der fachlichen Pflege der Software, Support-Services und Helpdesk, die mit der Softwarebeschaffung/-bereitstellung verbundenen Dienstleistungen und weiteren zugehörigen Leistungen.
Bereitstellung einer Kollaborationssoftware im Sinne der BIM-Methodik, Wartung, Pflege und Support der Software, einschließlich der fachlichen Pflege der Software zur Aufrechterhaltung der Konformität bei Aktualisierungen von Regelwerken bzw. Richtlinien, Verordnungen, Gesetzesgrundlagen, als auch Support-Services und Helpdesk, die mit der Softwarebeschaffung/-bereitstellung verbundenen Dienstleistungen (sofern notwendig und nicht durch den Standard-Support abgedeckt) durch erfahrene Spezialisten für Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft (AG setzt voraus, dass die Software im Standard lauffähig ist) sowie die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit und Datenschutz, Schulungen, Entwicklungsleistungen auf Abruf für Schnittstellen und Skriptentwicklung, Entwicklung von Workflows, als auch Unterstützung bei der Format- und Arbeitsumgebung-Entwicklung u.a. für Workflows, Schnittstellen und Skripts sowie weitere Support bei der Entwicklung von Workflows durch Weiterentwicklungsleistungen und sonstige Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung und den leistungsergänzenden Vertrags- und Vergabeunterlagen.
Der Leistungszeitraum beginnt unmittelbar mit dem Tag nach der Zuschlagserteilung und endet nach 3 Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht auf Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit. Einmalig steht ihr die Verlängerungsoption auf 1 weiteres Jahr zu. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre (3 Jahre Mindestlaufzeit + 1 Jahr optionale Verlängerung).
Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, ist in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 9.1 festgelegt. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberin auf Abruf von Leistungen bis zum Erreichen des festgelegten Höchstwerts. Die festgelegten Höchstmengen stellen keine Mengen- oder Umsatzgarantie in Bezug auf die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung dar. Das Gesamtvolumen der nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem konkreten Bedarf der Auftraggeberin im Leistungszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen) (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html) (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html): Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft). Hierzu ist das Formblatt C-F-1 zu verwenden.
Mindestanforderung: Vorlage einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft). Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft):
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3) Erklärung zu den Russlandsanktionen: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) ( Formblatt F2 -Erklärungen zum Unternehmen)
1) Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020, 2021) im Mittel der vier Geschäftsjahre mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. (Formblatt F3.2). Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Zu 1) Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Zu 2) Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der letzten vier Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 und 2021 mindestens 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Nachweis geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsfristende, die mit Bezug auf die ausgeschriebene Leistung, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen 1) Bereitstellung einer Kollaborationssoftware im Sinne der BIM-Methodik 2) Wartung, Pflege und Support der BIM-Kollaboration-Software 3) Konfiguration, Customizing, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der BIM-Kollaboration-Software 4) Schulungen zur BIM-Kollaboration-Software 5) Entwicklungsleistungen für Schnittstellen und Skriptentwicklung, Entwicklung von Workflows, als auch Unterstützung bei der Format- und Arbeitsumgebung-Entwicklung belegen.
Die zu referenzierenden Leistungen müssen sich auf erfolgreich ausgeführte Leistungen beziehen, die dem hier gemäß Leistungsbeschreibung gegenständlichen Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung zum Nachweis der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu erläutern)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt je genannten Bereich nachzuweisen, das die geforderten Erfahrungen abdeckt. Eine Referenz darf zum Nachweis der Erfahrung in mehreren Bereichen verwendet werden.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html