Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Evaluierung einer Anwendung zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität unter Einbezug des Smart Meter Gateways Referenznummer der Bekanntmachung: FVCYFX
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Evaluierung einer Anwendung zur Bereitstellung von netzdienlicher Flexibilität unter Einbezug des Smart Meter Gateways
Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) ist ein verbindlicher Rechtsrahmen für die schrittweise Modernisierung des Energiesystems gesetzt worden. Darin festgelegt ist der Einsatz des Smart-Meter-Gateways (SMGW) als sichere und standardisierte Kommunikationseinheit für den Datenaustausch. Das GDEW zielt auf eine breite und sektorenübergreifende Anwendung des SMGW ab. Der Einsatz des SMGW soll sich über die Bereiche Smart Metering, Smart Grid, Smart Mobility, Smart Home und Smart Services erstrecken.
Die Bereiche Smart Grid und Smart Mobility rücken durch eine zunehmende Elektrifizierung der Verbrauchsseite immer mehr in den Fokus. Eine gesteigerte Nachfrage nach Elektroautos und Wärmepumpen kombiniert mit einer stärkeren Dezentralisierung der Erzeugung und Speicherung durch PV-Anlagen und Heimspeicher stellt das Energiesystem vor neue Herausforderungen. Zugleich entsteht ein Flexibilitätspotential, welches sowohl auf Verbraucher- als auch auf Markt- und Netzseite vorteilhaft genutzt werden kann. Flexibilität wird sich zu einem wichtigen Parameter des zukünftigen Energiesystems entwickeln.
Das SMGW kann als Schlüsseltechnologie in einem digitalisierten Energiesystem fungieren, da unter Verwendung der Tarifanwendungsfälle (TAF) grundsätzlich die Möglichkeit besteht auf wechselnde Netz- und Marktsituationen zu reagieren. Zudem können Verbraucher über Anreize zu einem bestimmten Verbrauchsverhalten motiviert werden. Grundlage für Anwendungen die einen netz- oder markdienliche Anwendungsfall abbilden ist die Übertragung der Messdaten vom SMGW an externe Marktteilnehmer (EMT) und in der Regel auch die Steuerung von flexiblen Verbrauchseinheiten über den CLS-Kanal.
Die übergeordnete Zielsetzung dieses Pilotierungsvorhabens ist das Aufzeigen von Mehrwerten, die über den Einsatz und die Etablierung einer SMGW-Infrastruktur geschaffen werden können. Dabei sollen SMGW als zentrale Kommunikationseinheiten eines digitalisierten Energiesystems dafür sorgen, das ein sicherer und standardisierter Datenaustausch stattfindet und auch Steuersignale über die SMGW-Infrastruktur empfangen und verarbeitet werden können. Die Pilotierung soll demonstrieren, wie Flexibilität in Form von kleinteiligen steuerbaren Lasten (z.B. E-mobile/Ladeinfrastruktur, stationäre Batterien, Wärmepumpen etc.) unter Einbezug der SMGW-Infrastruktur genutzt werden kann, um netzdienliche Leistungen zu erbringen, die zugleich einen Endkundenmehrwert bieten. Die netzdienlichen Leistungen können Anwendungsfälle für Verteilnetzbetreiber (z.B. Eingriffe im Rahmen des Netzengpassmanagements) oder Übertragungsnetzbetreiber (z.B. Abruf von Regelleistung) darstellen. Des Weiteren kann auch der Anwendungsfall flexible Tarife abgebildet werden, wenn zugleich die Netzperspektive berücksichtigt wird. Allgemein soll die Pilotierung dazu beitragen die Akzeptanz des Einsatzes von SMGW bei Endverbraucher zu erhöhen, indem energiewirtschaftliche Anwendungsfälle umgesetzt werden, die Mehrwerte auf der Verbraucherseite generieren können.
Berlin, DE
Im ersten Schritt soll die genaue Umsetzung des netzdienlichen Anwendungsfalls ausgearbeitet werden und die dafür benötigten Tarifanwendungsfälle (TAF) konkretisiert und auf technische Machbarkeit geprüft werden. Zudem soll der Prozess der Datenübermittlung an externe Marktteilnehmer (EMT) auf Basis entsprechender TAF sowie die Möglichkeit der Steuerung unter Einbezug des SMGW entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei sollen auch die Zertifizierungsprozesse der EMT betrachtet werden.
Im zweiten Schritt soll ein Konzept des Feldtestes erstellt werden und die Gesamtsystemarchitektur definiert und entwickelt werden. Es wird eine Test- und Entwicklungsumgebung entwickelt, in der die Voraussetzungen für die Umsetzung des netzdienlichen Anwendungsfalls geschaffen werden und die Kommunikation über SMGW und die Steuerung einer flexiblen Last über den CLS-Kanal ermöglicht wird. Eine zentrale Anforderung der Pilotierung ist ein praxisnahes Konzept zu entwerfen, welches im Rahmen des Projektes im Feldtest erprobt wird und den Anspruch hat in ein reales Produkt zu münden.
Im dritten Schritt sollen regulatorische und energiewirtschaftliche Anforderungen und Fragestellungen geklärt werden, die im Rahmen der realen Umsetzung eines netzdienlichen Anwendungsfalls entstehen. Nach Klärung der offenen Themen wird der Umsetzungsprozess in die Wege geleitet und idealerweise vor Beginn des Feldtests abgeschlossen.
Im letzten Schritt wird der netzdienliche Anwendungsfall im Rahmen eines Feldtestes unter Einbezug von Testkundinnen und Testkunden über einen Zeitraum erprobt. Die daraus entstehenden Daten werden im Nachgang analysiert und im Anschluss in einem Bericht festgehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist; im Falle eines Konsortiums nicht nur für den Konsortialführer, sondern für alle Konsortialmitglieder (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate).
• Eigenerklärung, über die Erfüllung der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
• Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung.
• Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von (mittelbaren und unmittelbaren) Interessenskonflikten etwa durch eigene Unternehmensinteressen in den Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Auftrag ist dem Angebot beizufügen.
Sämtliche nachfolgend geforderten Angaben sind durch geeignete Nachweise und Erklärungen, auch Eigenerklärungen, zu belegen.
• Mindestens zwei bis maximal drei Referenzen für Projekte und Studienvorhaben über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren (Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zum Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserfüllung); der Kontakt zum Auftraggeber wird auf Anforderung durch den Bieter hergestellt.
• Expertise an der Schnittstelle zwischen Energiewirtschaft und Wirtschaftsinformatik.
• Alle Leistungen müssen in deutscher Sprache erbracht werden. Ein Nachweis auf Sprachniveaustufe nach
dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen von C2 muss in Form einer Eigenerklärung für folgende am Projekt beteiligten Personen erfolgen:
- (Direkte) Ansprechpartner,
- Personen, die mit der wissenschaftlichen Begleitung zusammenarbeiten,
- Personen, die an den im Projektverlauf vorgesehenen Fachaustauschen teilnehmen (insbesondere mit dem BMWK, BSI).
• Detaillierte Benennung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (inkl. Angabe von Qualifikation und Erfahrung, Benennung einer Projektleitung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 GWB).