Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit, ECA-2022-052 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit, ECA-2022-052
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit in Bezug auf Projekte des Auftraggebers sowie in Form von Workshops und Schulungen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Leistungsort ist sowohl vor Ort beim Auftraggeber als auch remote.
Barrierefreiheit ist gesetzlich gefordert für alle "Informations- und Kommunikationstechniken" der öffentlichen Verwaltung. Dies betrifft alle Arten von digitalen Produkten zzgl. Hardware sowohl für die Verwaltungsabläufe als auch für die Dienste für Bürger*innen. Es gibt 92 Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein digitales Produkt barrierefrei ist. Ab 2025 wird die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit auch auf Produkte der Privatwirtschaft erweitert, für digitale Produkte ebenso wie für Hardware Produkte. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist es wichtig, als Unternehmen die gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Es ist also für die Bundesdruckerei GmbH unerlässlich, dafür relevantes Wissen und die fachlichen Kompetenzen auszubauen und Barrierefreiheit in den Produkten gesetzeskonform zu realisieren. Die Unterstützung von Expert*innen ist notwendig, um die Bundesdruckerei in dem Kontext entwickeln und verbessern zu können. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen somit die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit in Bezug auf Projekte des Auftraggebers sowie in Form von Workshops und Schulungen.
Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen und Organisationen, deren Hauptzweck die gesellschaftliche, berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag jeweils zwei Mal um weitere 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft" in Bezug auf die Eigenschaft des Unternehmens gem. § 118 GWB als:
(1) Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder
(2) Unternehmen, dessen Hauptzweck die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist,
und Beifügung der entsprechenden Nachweise (vgl. Ziff. 1 der Bewerberselbstauskunft);
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.
6. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft"; unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.
8. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zur
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.
c) Anteil der beim Bieter beschäftigten Menschen mit Behinderungen (in %);
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
d) Anteil der beim Bieter hauptamtlich angestellten Personen (in %);
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.).
9. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingender Angabe zum Anteil der Menschen mit Behinderungen unter den aktuellen Mitgliedern im Vorstand;
10. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
unter Angabe:
- der Projektbezeichnung,
- der Beschreibung der Leistung(en),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
- des Leistungszeitraums
und
- des Leistungserbringers.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Angaben zu den Beschäftigten des Bieters in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:
(1) Der Anteil der beim Bieter durchschnittlich beschäftigten Personen muss mindestens 30 % an Menschen mit Behinderungen umfassen.
(2) Der Anteil der beim Bieter durchschnittlich hauptamtlich angestellten Personen muss mindestens 80 % betragen.
In Bezug auf die unter Ziff. 9. geforderte Angabe zum Anteil der Menschen mit Behinderungen unter den aktuellen Mitgliedern im Vorstand wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
(3) Der Anteil der Vorstandsmitglieder des Bieters muss mindestens 50 % an Menschen mit Behinderungen umfassen.
In Bezug auf die unter Ziff. 10. geforderten Erklärung zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
(4) Es sind mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen einzureichen.
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
10969 Berlin
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6E8P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.