Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit, ECA-2022-052 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-052

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6E8P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6E8P
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beratungsleistungen zur Barrierefreiheit, ECA-2022-052

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-052
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit in Bezug auf Projekte des Auftraggebers sowie in Form von Workshops und Schulungen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Leistungsort ist sowohl vor Ort beim Auftraggeber als auch remote.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Barrierefreiheit ist gesetzlich gefordert für alle "Informations- und Kommunikationstechniken" der öffentlichen Verwaltung. Dies betrifft alle Arten von digitalen Produkten zzgl. Hardware sowohl für die Verwaltungsabläufe als auch für die Dienste für Bürger*innen. Es gibt 92 Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein digitales Produkt barrierefrei ist. Ab 2025 wird die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit auch auf Produkte der Privatwirtschaft erweitert, für digitale Produkte ebenso wie für Hardware Produkte. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist es wichtig, als Unternehmen die gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. Es ist also für die Bundesdruckerei GmbH unerlässlich, dafür relevantes Wissen und die fachlichen Kompetenzen auszubauen und Barrierefreiheit in den Produkten gesetzeskonform zu realisieren. Die Unterstützung von Expert*innen ist notwendig, um die Bundesdruckerei in dem Kontext entwickeln und verbessern zu können. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen somit die Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Barrierefreiheit in Bezug auf Projekte des Auftraggebers sowie in Form von Workshops und Schulungen.

Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen und Organisationen, deren Hauptzweck die gesellschaftliche, berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Personals und der Experten / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Vertrag jeweils zwei Mal um weitere 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;

2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;

3. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft" in Bezug auf die Eigenschaft des Unternehmens gem. § 118 GWB als:

(1) Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder

(2) Unternehmen, dessen Hauptzweck die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist,

und Beifügung der entsprechenden Nachweise (vgl. Ziff. 1 der Bewerberselbstauskunft);

4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt

5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt

Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

Im Übrigen wird hierzu auf die Regelungen im Vertrag hingewiesen.

6. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft"; unter zwingenden Angaben insbesondere zu

a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

8. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zur

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers/Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.

c) Anteil der beim Bieter beschäftigten Menschen mit Behinderungen (in %);

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);

d) Anteil der beim Bieter hauptamtlich angestellten Personen (in %);

(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.).

9. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingender Angabe zum Anteil der Menschen mit Behinderungen unter den aktuellen Mitgliedern im Vorstand;

10. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;

unter Angabe:

- der Projektbezeichnung,

- der Beschreibung der Leistung(en),

- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),

- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)

- des Leistungszeitraums

und

- des Leistungserbringers.

Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die Beratung und Unterstützung im Bereich Barrierefreiheit beziehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Angaben zu den Beschäftigten des Bieters in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt:

(1) Der Anteil der beim Bieter durchschnittlich beschäftigten Personen muss mindestens 30 % an Menschen mit Behinderungen umfassen.

(2) Der Anteil der beim Bieter durchschnittlich hauptamtlich angestellten Personen muss mindestens 80 % betragen.

In Bezug auf die unter Ziff. 9. geforderte Angabe zum Anteil der Menschen mit Behinderungen unter den aktuellen Mitgliedern im Vorstand wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:

(3) Der Anteil der Vorstandsmitglieder des Bieters muss mindestens 50 % an Menschen mit Behinderungen umfassen.

In Bezug auf die unter Ziff. 10. geforderten Erklärung zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:

(4) Es sind mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Unternehmensreferenzen einzureichen.

Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.

III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/01/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/01/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

10969 Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.

Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.

Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6E8P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.

Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2022