Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: N13036-3019400-001-730-01 // B18024-30194000-001-730-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Charlottenburger Chaussee 67-75 in 13597 Berlin
Neubau von schlüsselfertigen Schulgebäuden in Modulbauweise
Beschreibung des Auftrags- und Beschaffungsvorhabens:
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen
Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² und einem
Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der
Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m² zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen
Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
- aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
- allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
- Berliner Bauordnung,
- Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
- Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
- Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin
ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² jedoch ohne
Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A.
Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden
Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der
Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie
- Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG)
- Lager WuG
- Waffenkammer
- Waffenreinigungsraum
- Waffenschließfachraum
vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie
ein Ruheraum erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Charlottenburger Chaussee 65,67 - Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen
Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² und einem
Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der
Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m² zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen
Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
- aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
- allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
- Berliner Bauordnung,
- Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
- Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
- Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin
ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: 4 Geschosse ca. 5.500,00 m² jedoch ohne
Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A.
Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden
Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der
Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie
- Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG)
- Lager WuG
- Waffenkammer
- Waffenreinigungsraum
- Waffenschließfachraum
vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie
ein Ruheraum erforderlich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Leistung des Energieberaters. Im Hauptauftrag aus 2014 (Haus A) wurde die Leistung des Energieberaters nach VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) sowie gem. EEWärmeG vereinbart und zunächst für das Haus A geleistet. Alle Nachweise müssen gem. den aktuellen Anforderungen für Haus B neu erstellt werden. Die Anforderungen und Nachweise nach EEWärmeG (alt) werden durch das neue GEG von 2020 ersetzt und die Anforderungen gem. VwVBU 2012 (alt) werden durch die neue VwVBU 2019 ersetzt.
Die Änderungen bzgl. der Vorschriften- und Gesetzeslage waren nicht absehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Die Leistungen sind zwingend notwendig, um das Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistungen mit dem Hauptauftrag eng verzahnt sind. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist eine getrennte Vergabe Leitungen nicht sinnvoll, da hier erhebliche Zusatzkosten bei der Honorierung entstehen würden.