KV / Bahnkrane (RMG) – Bau, Lieferung und Errichtung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privates Logistikunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Logistik, Umschlag Kombinierter Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KV / Bahnkrane (RMG) – Bau, Lieferung und Errichtung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42414000 Kräne, fahrbare Hubportale und Krankraftkarren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung (Herstellung, Lieferung, Aufbau und Übergabe) von vier schienengeführten Portalkränen (RMG; rail mounty gantry cranes) mit Hänge-Drehlaufkatze, mit einer Spurweite von 35,30 m, einer Tragfähigkeit von 46 t Tonnen unter dem Spreader und 41 t an den Greifzangen und einer Stapelfähigkeit von bis zu drei Lagen für eine neue Bahnumschlaganlage des kombinierten Verkehrs auf dem Container Terminal „Wilhelm Kaisen“ in Bremerhaven.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42414140 Containerkräne
42414300 Portaldrehkräne
42414310 Fahrbare Hubportale
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Container Terminal "Wilhelm Kaisen" in Bremerhaven, Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung (Herstellung, Lieferung, Aufbau und Übergabe) von vier schienengeführten Portalkränen (RMG; rail mounty gantry cranes) mit Hänge-Drehlaufkatze, mit einer Spurweite von 35,30 m, einer Tragfähigkeit von 46 t Tonnen unter dem Spreader und 41 t an den Greifzangen und einer Stapelfähigkeit von bis zu drei Lagen für eine neue Bahnumschlaganlage des kombinierten Verkehrs. Die Portalkräne müssen 6 zwischen den Kranbahnbalken befindlichen Umschlaggleise sowie westlich bzw. östlich an der Kranbahn angrenzende Übergabebereiche bedienen. Die Portalkräne sollen 7 Tage/Woche im dreischichtigen Betrieb arbeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.

2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.

3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 31 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens der letzte (4.) Bahnkran an den Auftraggeber betriebsbereit übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 165-468448
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.

2. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.

4. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.

5. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung. Hinsichtlich der Bereitstellung der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation werden Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit gem. § 41 Abs. 3 VgV angewendet. Diese Dokumente werden vom Auftraggeber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sobald das interessierte Unternehmen die Verschwiegenheitserklärung gem. Vordruck „Verschwiegenheitserklärung“ unterschrieben über die Postfachfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber übermittelt hat.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022