Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: N13036-3019400-001-730-01 // B18024-30194000-001-730-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Charlottenburger Chaussee 67-75, Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Charlottenburger Chaussee 67-75 in 13597 Berlin
Neubau von schlüsselfertigen Schulgebäuden in Modulbauweise
Beschreibung des Auftrags- und Beschaffungsvorhabens:
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen
Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² und einem
Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der
Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m² zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen
Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
- aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
- allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
- Berliner Bauordnung,
- Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
- Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
- Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin
ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² jedoch ohne
Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A.
Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden
Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der
Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie
- Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG)
- Lager WuG
- Waffenkammer
- Waffenreinigungsraum
- Waffenschließfachraum
vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie
ein Ruheraum erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Charlottenburger Chaussee 65,67 - Neubau eines Schulgebäudes der Berliner Polizei
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 134 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, jedoch bis spätestens 30 Kalendertage, nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planung von Bauleistungen erfolgt für Haus A und Haus B, jeweils als Neubau eines 4-geschossigen
Schulgebäudes in Modulbauweise,durch funktionale Ausschreibung, schlüsselfertig.
Haus A (N13036-3019400-001-730-01)
4 Geschosse ohne KG (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: ca. 5.500,00 m² und einem
Verbindungsbau zum Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau ist ebenerdig (nur EG). Die Tragfähigkeit der
Zwischendecken ist mit ca. 5 KN/m² zu planen. Der konstruktive und bauphysikalische Aufbau der einzelnen
Bauteile/-elemente, unter Beachtung der:
- aktuellen Fassung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV in der aktuell gültigen Fassung),
- allgemeinen und besonderen Bau- und planungsrechtlichen Vorschriften,
- Berliner Bauordnung,
- Musterrichtlinie über bauliche Anforderungen an Schulbauten,
- Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen von Baustoffen
- Die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt
- Standards des wirtschaftlichen Bauens in Berlin
ist vom Bieter eigenverantwortlich frei zu wählen.
Haus B (B18024-30194000-001-730-01)
4 Geschosse (EG-ebenerdig, sowie 1.OG - 3.OG), Gesamtbruttofläche: 4 Geschosse ca. 5.500,00 m² jedoch ohne
Verbindungsbau. Das Haus B ist sonst weitestgehend baugleich Haus A.
Die Häuser A und B werden je eine Ausbildungseinheit der Berliner Polizei aufnehmen. Dafür werden
Mannschaftstuben, Lehrsäle, Räume für Lehrpersonal benötigt. Weiterhin müssen diese Gebäude dann in der
Konsequenz weitere Räumlichkeiten für die notwendige Logistik wie
- Arbeitsplätze für die Sb Waffen und Geräte (WuG)
- Lager WuG
- Waffenkammer
- Waffenreinigungsraum
- Waffenschließfachraum
vorsehen. Auch sind Teeküchen, Technikräume, WC-Anlagen, Duschen, Kopierräume, Besprechungsräume wie
ein Ruheraum erforderlich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
1. Zusätzl. Schadstoffanalyse des Grundwassers: Im Zuge der Arbeiten (Bohrungen) zum Bodengutachten wurde Grundwasser in einer Höhe festgestellt, die so nicht vorhersehbar war. Aufgrund dessen, musste das Grundwasser auf Schadstoffe analysiert werden.
2. Schallschutzgutachten u. bauakustische Nachweise zur Sicherstellung der raumakustischen Trennung der unterschiedl. Nutzungseinheiten innerhalb des Gebäudes: Die bereits beauftragten bauphysikalischen Nachweise (Wärmeschutz) erbringt der AN aktuell mit seinem Nachunternehmer. Im Zuge der Erstellung des Wärmeschutznachweises werden die einzelnen Bauteile definiert (z.B. Wände, Decken, Fenster). Die Materialwahl u. Ausführung einer Wand hat nicht nur Einfluss auf die Energieeinsparung, sondern auch auf den Schallschutz. Daher stehen die bauphysikalischen Nachweise für den Wärmeschutz im unmittelbaren kausalem Zusammenhang mit den Schallschutznachweisen u. die Leistung muss bei dem AN und seinem NU nachbeauftragt werden.
3. Visualisierung: Die Visualisierung ist gem. HOAI eine besondere Leistung u. nicht Bestandteil des Hauptauftrages. Sie ist ein zusätzl. Nutzerwunsch und notwendig, um die geplante Fassadengestaltung einem breiten Publikum auf Führungsebene vermitteln zu können.
Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht. Die Leistungen sind zwingend notwendig, um das Vertragsziel zu erreichen. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Leistungen mit dem Hauptauftrag eng verzahnt sind. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine getrennte Vergabe nicht sinnvoll, da hier erhebliche Zusatzkosten bei der Honorierung als auch Zeitverlust durch ein neues Vergabeverfahren entstehen würden.