BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0844-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
BVG Ticket-App (Frontend) - Rahmenvertrag
Die BVG möchte den digitalen Vertrieb weiterhin stark ausbauen. Dafür soll zum Beispiel zukünftig auch das Abo in den Apps angeboten und der Anteil der Ticketverkäufe über die Apps weiter gesteigert werden.
Berlin
Entwicklung, Implementierung
und Weiterentwicklung einer Ticket-App.
In dieser Ausschreibung wird ausschließlich eine neue Version der Ticket-App gefordert und beschrieben.
Die App "BVG Tickets" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) einen besonders einfachen und schnellen Ticketkauf an.
Die Ticket-App (Android und iOS, im Folgenden "App" genannt) soll User zentriert und auf optimale User Experience ausgerichtet werden.
Eine einfache, klare Menüstruktur zählen ebenso wie der besonders einfache und schnelle Ticketkauf mit möglichst wenig Eingaben sowie die Registrierung mit Drittanbieterzahlarten dazu.
Die Ticket-App soll komplett neu umgesetzt werden. Dabei sollen Erfahrungswerte aus der Nutzung und dem Betrieb in die Neuentwicklung einfließen. Für den Ticketkauf wird das vorhandene Ticketing-Backend der BVG über eine API angebunden.
Die Konzeptions- und Implementierungsphase sowie die Betriebs- und Weiterentwicklungsphase werden zunächst für insgesamt 3 Jahre beauftragt.
Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.
Die Initialleistungen werden gemäß Anforderung 165 im dort genannten Zeitraum erbracht. Im Anschluss beginnt die Be-triebs- und Weiterentwicklungsphase. Die Konzeptions- und Implementierungsphase sowie die Betriebs- und Weiterent-wicklungsphase werden zunächst für insgesamt 3 Jahre beauftragt. Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.
Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber
• bzgl. der erreichten Gesamtpunktzahl unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und
• der Bewerber alle Muss-Kriterien erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot, das die Grundlage für eine Verhandlung mit den Bietern bildet.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß §15 Abs. 4 SektVO den Zuschlag auf das Erstangebot ohne zu verhandeln zu erteilen.
Nach Ablauf der 3 Jahre kann die BVG einseitig den Vertrag 4 mal bis zu 1 Jahr verlängern.
Der Bieter bietet als Option an, dass die iOS-Variante seiner Applikation um die in iOS 14 enthaltene Funktion "App Clip" nach den jeweils aktuellen Apple-Regularien (insbesondere auch hinsichtlich der Dateigröße) erweitert werden kann (siehe hierzu https://developer.apple.com/app-clips/).
Die konkrete Umsetzung, welche Funktionen mit App Clip realisiert werden sollen, wird im Rahmen der Implementierungsphase zwischen AG und AN abgestimmt.
Zusätzlich soll die Android Variante die Huawei Mobile Services unterstützen. Insbesondere für die Darstellung und die Steuerung der Karten ist ggfs. die Einbindung eines oder mehrerer SDKs notwendig.
Der AN sichert zu, dass eine Integration im Rahmen der Imple-mentierungsphase bzw. auch jederzeit im Rahmen der Weiter-entwicklungsphase möglich ist.
7.Entscheidung über die Zuschlagserteilung
Die Wertung der Angebote erfolgt durch den AG. Einzelheiten zur Wertung sind nachfolgend beschrieben (Ziffer 12).
8.Vertrauliche Angaben und Geheimhaltung, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen
8.1Dem Bieter obliegt es selbst, diejenigen Teile seiner Angebotsunterlagen, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (insbesondere andere Bieter) ausgehen (vgl. § 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
8.2Mit dem Teilnahmeantrag haben sich alle Beteiligten verpflichtet, die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden.
8.3Bieter, die sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Bietergemeinschaften, wenn sich mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen beteiligt, auch wenn dies für die anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht zutrifft.
9.Kostenersatz, Verbleib der eingereichten Unterlagen
Ein Kostenersatz für die Beteiligung am Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt (Ausnahme Proof of Concept). Die ein- gereichten Unterlagen werden Eigentum des Auftraggebers und werden nicht an den Bieter zurückgesandt.
10.Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt:
Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager.
Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet.
Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Gesamtpunktzahl Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.
Leistungspunkte
Aus der Bewertungsmatrix können maximal 258 Punkte (168 Punkte für Bewertungskriterien und 90 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden.
Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel:
Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte jeweils wie folgt ermittelt:
Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100
Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 75% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 25% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:
Gesamtpunktzahl Leistung = 0,75 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,25 x Leistungspunkte Proof of Concept
Sofern der Bieter mindestens ein A-Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Sofern die erreichte Punktzahl beim Proof of Concept unter 50% der erreichbaren Punkten liegt oder die erreichte Punktzahl aus der Summe von Bewertungskriterienpunkten und Konzeptpunkten unter
50% der erreichbaren Punkten liegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Kennzahl (zuschlagsrelevant)
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.
Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:
Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1.000.000
11.Ausschluss
Sofern der Bieter die in der Bewertungsmatrix genannten Mindestpunkte bei den B-Kriteriem, den Konzepten oder dem Proof of Concept nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ebenso führt die Nichterfüllung mindestens eines A-Kriteriums zum Ausschlus
12.Sprache
Die Kommunikation in Wort und Schrift zwischen AG und AN erfolgt generell auf Deutsch. Das Gleiche gilt für die zu erstellenden Dokumente.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
Erklärung zum KRG
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbs über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens
2 Mio. EUR verfügt.
Übermitteln Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix, der nicht älter als drei Monate sein darf.
1.1 Durchschnittlicher Jahresumsatz gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Geben Sie die jeweils 3 letzten Jahresumsätze (2021, 2020, 2019) Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die einzelnen Jahre an. Erwartet wird hierbei ein Jahresumsatz von mind. 1 Mio. Euro.
1.2 Personalentwicklung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter mit mind. 30 Stunden pro Woche Arbeitszeit.
1.1 Erwartet wird hierbei ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
1.2 Erwartet wird hierbei eine Anzahl der Mitarbeiter mit Stand 31.12.2022 von mind. 15 Personen.
2.1 Referenzen Apps gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Sie können den Betrieb mind. drei vergleichbarer Apps (Buchungs- oder Kauffunktion) inkl. der Qualifikation der Entwickler*innen und Projektleiter*innen nachweisen.
2.2 Referenzen API gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Von den mindestens 3 Referenzen zu den vergleichbaren Apps (Vgl. Kennung 2.1 Teilnahmewettbewerbsmatrix) haben Sie mindestens bei einer Referenz eine API zu einem Buchungs- oder Shopsystem z.B. für den Abruf eines Produktsortiments oder die Kaufabwicklung angebunden und im produktiven Betrieb.
2.3 Referenzen Zahlungsdienstleister gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Von den mindestens 3 Referenzen zu den vergleichbaren Apps (Vgl. Kennung 2.1 Teilnahmewettbewerbsmatrix) haben Sie mindestens bei einer Referenz einen Zahlungsdienstleister integriert und im produktiven Betrieb.
2.4 User zentrierte und agile Design- und Projektentwicklung gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix
Von den mindestens 3 Referenzen zu den vergleichbaren Apps (Vgl. Kennung 2.1 Teilnahmewettbewerbsmatrix) haben Sie mindestens bei zwei Referenzen die App userzentriert und in agiler Arbeitsweise designt und entwickelt.
2.1 Erwartet wird hierbei eine Umsetzung von mindestens 3 Referenzprojekten gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix.
2.2 Erwartet wird hierbei eine Umsetzung von mindestens 1 Referenzprojekt gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix.
2.3 Erwartet wird hierbei eine Umsetzung von mindestens 1 Referenzprojekt gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix.
2.4 Erwartet wird hierbei eine Umsetzung von mindestens 2 Referenzprojekte gemäß der Eigenerklärung zur Eignung und der Teilnahmewettbewerbsmatrix.
Es werden die Bewerber aufgefordert, ein Angebot einzureichen, deren Teilnahmeanträge eine positive Eignung aufgezeigt haben.
Eine positive Eignung liegt vor, wenn der Bewerber bzgl. der erreichten Gesamtpunktzahl gemäß der Teilnahmewettbewerbsmatrix unter den besten 5 liegt (bei Punktgleichheit werden alle Bewerber mit der gleichen Punktzahl auf Platz 5 zugelassen) und der Bewerber alle Muss-Kriterien erfüllt hat.
Sollte für weniger als 5 Bewerber eine positive Eignung festgestellt werden, dann rücken keine Bewerber nach.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Die Kommunikation in Wort und Schrift zwischen AG und AN erfolgt generell auf Deutsch. Das Gleiche gilt für die zu erstellenden Dokumente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensregelungen zum Verhandlungsverfahren
Konkretisierung und Änderung von Verfahrensregelungen
Das Verhandlungsverfahren wird nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVo) durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, die hier bekanntgemachten Verfahrensregelungen in transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Weise zu konkretisieren bzw. zu ändern, wenn der Verlauf des Verfahrens dies erfordert. Derartige Maßnahmen werden den Bietern umgehend durch eine Verfahrensverfügung mitgeteilt.
Veränderungen in der Bieterstruktur
Die Bieter haben im Teilnahmewettbewerb sowie mit Abgabe des Angebotes ihre Eignung für die Beauftragung nachgewiesen. Nachträgliche Veränderungen in der Bieterstruktur sind unzulässig und führen im Regelfall zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Bieterfragen
Die Bieter können im Vorfeld zur Einreichung des Angebots Bieterfragen stellen. Die Bieterfragen können ausschließlich über das Bietercockpit des AI Vergabemanagers gestellt werden. Die Antworten auf die Bieterfragen werden den Bietern ebenso nur über den AI Vergabemanager mitgeteilt. Auch die Fragestellung selbst wird vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform AI veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers zulassen. Der späteste Termin für die Einreichung von Bieterfragen im Teilnahmewettbewerb ist der 20.01.2023. Der späteste Termin für die Einreichung von Bieterfragen in der Angebotsphase ist nach aktuellem Stand der 05.03.2023 (8 Tage vor der Frist zur Abgabe der ersten Angebote).
Entwurf des Vertrages
Mit den Vergabeunterlagen hat der Auftraggeber den Entwurf eines Vertrages elektronisch bereitgestellt. Dem ersten Angebot der Bieter ist dieser bereitgestellte Vertragsentwurf unverändert zu Grunde zu legen. Eigenmächtige Änderungen des Vertragsentwurfs durch die Bieter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sofern die Bieter Änderungen am Vertragswerk wünschen, wird über diese im Rahmen der Verhandlungen verhandelt. Änderungswünsche sind hierfür formfrei mit dem ersten Angebot einzureichen. Der Auftraggeber wird nach Abschluss der Verhandlungen mit allen Bietern darüber entscheiden, ob und welche Änderungen er am Entwurf des Vertrags vornimmt. Sollte der Vertragsentwurf geändert werden, wird die Änderungsfassung einheitlich zur Grundlage für die verbindlichen Angebote der Bieter gemacht. Andernfalls beziehen sich die verbindlichen Angebote auf den Vertragsentwurf, der bereits vorliegt. Alle Bieter bieten in jeder Phase des Verhandlungsverfahrens stets auf ein einheitliches, für alle Bieter gleich formuliertes Vertragswerk an.
Verwendung der Formblätter
Die Bieter werden verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter für die elektronische Abgabe des indikativen Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen des Bieters an seinen eigenen Eintragungen müssen eindeutig sein.
Einreichung des Angebots und des Verhandlungsbedarfs
Die Bieter werden aufgefordert, nur ein Angebot einzureichen. Die Abgabe mehrerer Angebote ist nicht zugelassen. Für das Angebot ist mindestens die folgende Unterlage einzureichen:
Angebotsschreiben (beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen)
Das als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen beigefügte Preisblatt ist vollständig auszufüllen (MS-Excel). Dazu sind alle leeren farblich markierten Felder auszufüllen.
Die ausgefüllte Bewertungsmatrix zur Bewertung des Angebots (Erläuterungen zu der Bewertung der Konzepte, der Punkteskala und den Bewertungskriterien sind in der Anlage Bewertungsmatrix und in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben)
Für die Verhandlung ist der Verhandlungsbedarf vorab anzumelden. Hierzu ist eine formfreie Darstellung der Änderungswünsche unter Bezugnahme auf das jeweilige Dokument (Seite, Kapitel, Absatz, usw.) einzureichen..
Das Ende der Angebotsfrist gilt einheitlich für die Abgabe des ersten Angebots und des vom Bieter formfrei einzureichenden Verhandlungsbedarfs (im Folgenden gemeinsam als "Angebotsunterlagen" bezeichnet). Der Bieter ist für die fristgemäße Einreichung der Angebotsunterlagen über die AI-Vergabeplattform selbst verantwortlich. Hierbei sind die jeweils aktuellsten Nutzungsbedingungen der AI-Vergabeplattform zu beachten. Die verspätete Einreichung des ersten Angebots führt jeweils zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter hat die Fristversäumung nicht zu vertreten.
Prüfung der Angebote, Aufklärung und Nachforderung
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote im Hinblick auf ihre formale Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit sowie ihre fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen Aufklärung von den Bietern über das erste Angebot zu verlangen. Für die Beantwortung der Aufklärungsfragen wird den Bietern eine angemessene Frist gesetzt. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung oder Vervollständigung von fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, aufzufordern (§ 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Der Auftraggeber behält sich hierbei vor, Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften und einschließlich fehlender Preisangaben nachzufordern, soweit dies nach näherer Maßgabe von § 51 Abs. 3 SektVO zulässig ist. Im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensbetätigung wird der Auftraggeber diskriminierungsfrei darüber entscheiden, ob eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet wird oder nicht. Wird eine allgemeine Nachforderungsrunde eingeleitet, wird der Auftraggeber alle betroffenen Bieter diskriminierungsfrei zur Nachreichung der fehlenden oder unvollständigen Unterlagen auffordern. Für die Nachreichung wird eine angemessene Frist gesetzt. Es besteht keine Berechtigung der Bieter, fehlende oder unvollständige Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Recht des Auftraggebers, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der eingereichten Angebote. Die Bieter bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich.
Proof of Concept (PoC)
Allgemeiner Ablauf
Während des Vergabeverfahrens wird mit maximal drei Bietern, die mit der höchsten Kennzahl gemäß Bewertungsmatrix (Blatt "Gesamtbewertung") aus der Angebotsabgabe hervorgehen, ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt.Im Proof of Concept werden zwei Aufgaben gestellt. Die Aufgaben werden zu Beginn des Proof of Concepts in der Sprintplanung dem Bieter übermittelt, um Chancengleichheit zwischen allen verbleibenden Bietern sicherzustellen. Dafür wird ein gemeinsamer Testsprint simuliert, der sich über 5 Werktage erstreckt. In dieser Zeit soll der Bieter die Aufgaben umsetzen. Am Anfang und am Ende des Sprints findet ein 2-stündiger Termin mit den Bietern statt, in dem im Rahmen der Sprintplanung die Aufgabe erläutert und Fragen geklärt bzw. im Sprintreview das Projektergebnis vorgestellt werden. Die Termine finden zu unterschiedlichen Zeiten statt. Die Bieter erhalten für die Sprintplanung und das Review immer den gleichen Zeitslot, so dass jeder Bieter die gleiche Zeit für die Umsetzung erhält. Die Konkretisierung des Ablaufs werde in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Bewertung
Der PoC soll einen Eindruck über die Arbeitsweise des Bieters liefern und fließt zu 25% in die Gesamtpunktzahl Leistung ein (Vgl. Kapitel 12).
Der Arbeitsprozess muss in einem geeigneten Tool (Vgl. "Ablauf des Testsprints) jederzeit transparent nachvollziehbar sein. Auch das wird für die Bewertung herangezogen.
Allgemeine Verfahrenshinweise ITD1-0844-2022 für die Entwicklung, Implementierung,
Weiterentwicklung und den Betrieb einer Ticket-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Insgesamt werden die für das Projekt relevanten Aspekte gemäß der im Tabellenblatt "Proof of Concept" hinterlegten Matrix bewertet.
Für die Bewertung der einzelnen Aspekte werden die in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 1.3 für B-Kriterien genannten Punkte von 0, 3, 6 oder 10 Punkte verwendet. Diese werden mit den in Klammern gesetzten Prozentwerten multipliziert. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix im Tabellenblatt "Proof of Concept".
Für die Bewertung des PoC wird nicht die Menge der umgesetzten Stories herangezogen, da diese leicht manipulierbar ist (z. B. durch Hinzuziehen weiterer Ressourcen oder übermäßige Überstunden).
Vergütung
Der Aufwand wird in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro pro am Proof of Concept teilnehmenden Unternehmen vergütet. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, erhält keine Vergütung.
Mindestpunktzahl
Der Bieter muss mindestens 5 Punkte im Proof of Concept erreichen. Erreicht der Bieter weniger als 5 Punkte, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.