Instandhaltung Leit- und Automatisierungstechnik sowie Schalt- und Technikzentralen Referenznummer der Bekanntmachung: DL 55/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Leit- und Automatisierungstechnik sowie Schalt- und Technikzentralen
Auftragsgegenstand ist die Instandhaltung sowie Instandsetzung nach Aufwand der Leit- und Steuerungssystemen von Schalt- und Notstromanlagen für die Charité - Universitätsmedizin Berlin an Standorten Campus Virchow Klinikum (CVK), Campus Charité Mitte (CCM) und Campus Benjamin Franklin (CBF).
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Charité Standorte CVK, CCM und CBF
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Honeywell Process Solution System Integrator: Nachzuweisen ist ein "Honeywell Process Solution System Integrator" Vertrag. - Nachweis/Kopie eines Honeywell Process Solution System Integrator Vertrages/Partnerschaft mit dem Hersteller Honeywell.
2. DIN EN ISO 9001 Zertifikation: Nachzuweisen ist ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbarer Zertifizierung.
3. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssumme entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
4. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre insgesamt: Gefordert ist die Angabe des Jahresumsatzes (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für
a) Sachschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
b) Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
zu Eignungskriterium 4: Nachzuweisen ist ein Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021).
5. Unternehmensreferenzen: Nachzuweisen ist mind. eine Unternehmensreferenz über aktuelle oder früher ausgeführte vergleichbare Leistungen im Zeitraum 2019 - Juli 2022.
Vergleichbare Leistungen sind Instandhaltungsleistungen an Automationstechniken der kritischen Infrastruktur von folgenden Anlagen/Komponenten:
Honeywell S9000 / Honeywell ControllEdge HC900 / Honeywell Esperion PKS / Hirschmann Netzwerktechnik.
6. Supportleistung: Gefordert wird die Angabe des fachlichen Know-Hows über die folgenden Anlagen/Komponenten:
- Honeywell S9000
- Honeywell ControlEdge
- Honeywell Experion PKS (Process Knowledge System)
- Hirschmann Netzwerktechnik
zu Eignungskriterium 5: Gefordert ist mind. 1 Unternehmensreferenz über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Instandhaltungsleistungen an Automationstechniken der kritischen Infrastruktur von folgenden Anlagen/Komponenten:
Honeywell S9000 / Honeywell ControllEdge HC900 / Honeywell Esperion PKS / Hirschmann Netzwerktechnik.
Je nach Umfang und Größe der Anlagen/des Anlagenbestands in der Referenz, Auftragswert und Vergleichbarkeit der Referenz zum CFM Bestand, hinsichtlich der Branche, Größe, Umfang und Anlagentyp.
zu Eignungskriterium 6: Zwingend nachzuweisen ist der fachgerechte Support über die Honeywell S9000, ControlEdge sowie Experion PKS. Bei der Nichterfüllung (Antwort Nein) ist die Anforderung nicht erfüllt und der Bewerber wird ausgeschlossen.
Bei der Hirschmann Netzwerktechnik, ist auch die Antwort Nein möglich. Da hier eine kurzweilige Einarbeitung möglich ist.
gemäß Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dezember 2026 bei Ziehung aller Optionen, sonst Dezember 2024/Dezember 2025
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]