VST Singen (Hohentwiel); Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55727
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VST Singen (Hohentwiel); Planung
Singen
Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n),Lph 1+2; Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1 bis Lph 2; Planungsbegleitende Vermessung, Lph 1 bis Lph 4; Technische Streckenausrüstung, Oberleitung, Lph 1 bis Lph 2; Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik, Lph 1 bis Lph 2; 50 Hz-Anlagen, Lph 1 bis Lph 2; Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis Lph 2; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VST Singen (Hohentwiel); Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Singen
Verkehrsanlage(n): Objektplanung Verkehrsanlage(n),Lph 1+2; Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung, Lph 1 bis Lph 2; Planungsbegleitende Vermessung, Lph 1 bis Lph 4; Technische Streckenausrüstung, Oberleitung, Lph 1 bis Lph 2; Technische Streckenausrüstung, Leit- und Sicherungstechnik, Lph 1 bis Lph 2; 50 Hz-Anlagen, Lph 1 bis Lph 2; Ingenieurbauwerk(e): Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 bis Lph 2; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2
LÄA 01 Im Zuge der Vorbereitung der Baugrunderkundungen hat sich herausgestellt, dass die Planung der erforderlichen Freigaben nicht vollstänig im Leistugnsbild enthalten sind. Es fehlte die Planung zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit.
Im Buge der Bohrpunktplanung für die Baugrundwerkundungen hat sich herausgestellt, dass die notwendigen Schritte zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit nicht im Vertragsumfang enthalten sind. Diese dind aber zwingend für die Planung der Aufschlüsse erforderlich.
Der AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordnationsaufwands aufgrund der Verzahnung mit den bereits vergebenen Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.