Sanierung und Neubau zum Campus Kieler Straße - Generalplanungsleistungen der Leistungsbilder gem. §§ 34, 39, 41, 51 und 55 HOAI zzgl. Besonderer Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 029-22 BK

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung und Neubau zum Campus Kieler Straße - Generalplanungsleistungen der Leistungsbilder gem. §§ 34, 39, 41, 51 und 55 HOAI zzgl. Besonderer Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 029-22 BK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².

In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg beauftragt, alle Maßnahmen für die Neugründung des Schulcampus Kieler Straße durchzuführen.

Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71315000 Haustechnik
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtteilschule Altona (vormals Kurt-Tucholsky-StS) wird nach Fertigstellung des Neubaus in der Mitte Altona ca. im Sommer 2023 umziehen. Nach erfolgtem Umzug soll der Schulstandort Eckernförder Straße 70 schrittweise zur 7-zügigen Campus-Stadtteilschule gemäß SEPL 2019 ausgebaut werden. Im Rahmen der Neugründung erhält der Schulstandort eine neue Adresse an der Kieler Straße und wird im Folgenden als Campus Kieler Straße bezeichnet.

Auf dem Standort befinden sich derzeit drei Gebäude. Das viergeschossige Klassengebäude aus dem Jahr 1976 mit einer Fläche von ca. 15.543 m² (Mietfläche) soll saniert und umgebaut werden. Die Dreifeldhalle, kontinuierlich in Betrieb und das Wohnhaus des Hausmeisters sind nicht Bestandteil der Planung. Grundlage der gesamten Maßnahme stellt die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 dar.

In einem ersten BA wird ein Hamburger Klassenhaus inkl. zugehöriger Freianlagen errichtet, welches im Sommer 2023 in Nutzung gehen wird. Es handelt sich hierbei um SBH- Rahmenverträge von Typenbauten. Die Planungen zu diesem Teilprojekt laufen bereits und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die im Bestandsgebäude lokalisierte, zentrale und für die Nutzung des Klassenhauses erforderliche Technik, u.a. ELA, BMA und der Fernwärmeanschluss, soll nach aktuellem Kenntnisstand in einer Vorabmaßnahme ertüchtigt werden. Deren Betrieb im Bestandsgebäude muss über die gesamte Baumaßnahme sichergestellt werden. Mögliche Schnittstellen zu dem Neubau des Klassenhauses sind folglich in der Bearbeitung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Neuerrichtung des Klassenhauses werden ebenfalls die zugehörigen Freianlagen bis 2023 hergerichtet und sollen als erster Impulsgeber für die weitere Planung der Außenanlagen des gesamten Campus berücksichtigt werden.

Ab Sommer 2023 bis voraussichtlich Sommer 2026 erfolgen die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inklusive Ausbaus der dortigen Mensa und der Freianlagen. Es wird eine Teilfertigstellung eines noch zu definierenden Bauabschnittes, aktuell geplant sind die Navi-Räume, die neue Mensa sowie ein Teil der Klassenräume für 2025 avisiert. Die Essensversorgung des Klassenhauses über die Bestandsmensa ist während der Bauphase aufrecht zu erhalten. Aufgrund des Baujahres ist von einer Schadstoffbelastung insbesondere der Fassade auszugehen. Die Erstellung eines Schadstoffgutachtens sowie eine entsprechende Begleitung der Ausschreibung und Ausführung sind bereits beauftragt. Erkenntnisse hieraus werden sobald vorhanden zur Verfügung gestellt. Die Sanierung soll KFW 70 erfüllen und soll nach aktuellem Kenntnisstand durch Einbindung eines externen Büros (Hamburg Energie Solar) auf Umsetzung einer PV- Anlage untersucht werden.

Es wurde eine Machbarkeitsstudie für den Bereich der Außenanlagen zur Verortung der Zubauten und Darstellung des neuen Zugangs von der Kieler Straße durch Dipl. Ing. Jörn Simonsen aus Hamburg erstellt. Mind. das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Das vorgenannte Büro ist von der Beteiligung an vorliegendem Verfahren nicht ausgeschlossen.

Eine Phase Null für das Hamburger Klassenhaus wurde durch Jörn Simonsen und Yvonne Vockerodt aus Hamburg erstellt. Aktuell wird zudem eine Phase Null für das Bestandsgebäude durch Jörn Simonsen und Yvonne Vockerodt aus Hamburg durchgeführt. Das Ergebnis der Phase Null für das Bestandsgebäude bildet die Grundlage für die Planung. Der Ergebnisbericht wird (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Eine Phase Null für die Freianlagenplanung zum Bereich des Klassenhauses wurde durch Kübert Landschaftsarchitektur erstellt. Der Ergebnisbericht wird (mind. teilweise) mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Büros sind von der Beteiligung an vorliegendem Verfahren nicht ausgeschlossen.

Besonderes Augenmerk ist, neben dem in der Phase Null entwickelten, pädagogischen Konzept mit einer Gestaltung von offenen Lernlandschaften, auf die Neugestaltung der Fassade zu legen. Der Nutzer ist in die Planung kontinuierlich einzubeziehen.

Das Innenraumkonzept für das Hamburger Klassenhaus am Standort wird derzeit durch DNA Architekten aus Hamburg mit beratender Unterstützung durch das Büro Autens Aps, Dänemark erstellt. Eine weitere beratende Begleitung durch das Büro Autens Aps für die Sanierungsmaßnahme ist angestrebt. Das Büro Autens Aps und DNA Architekten sind gem. § 6 Absatz 3, Satz 3 VgV von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das vorläufige Gesamtbudget der Baumaßnahme beträgt ca. 33 Mio. € brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700).

Davon Baukosten

KG 200 500 T € brutto (inkl. 19% Mwst)

KG 300 17,3 Mio. € brutto (inkl. 19% Mwst)

KG 400 6,9 Mio. € brutto (inkl. 19% Mwst)

KG 500 1,5 Mio. € brutto (inkl. 19% Mwst)

KG 600 100 T € brutto (inkl. 19% Mwst)

Zu vergebende Leistungen:

Die AG überträgt der bzw. dem AN die Leistungen stufenweise (vgl. §3 Abs. 3.2 bis 3.8Vertragsentwurf).

a) Leistungen der Objektplanung gem. §34 (LP1-9) und Anlage 10 HOAI inkl. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1

b) Leistungen der Technische Ausrüstung gem. § 55 (LP 1-9) (Anlagengruppen 1 bis 8) und Anlage 15 HOAI inkl. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1. Die Erstellung der Entwässerung außerhalb des Gebäudes gem. §41 HOAI ist inkludiert.

c) Tragwerksplanung gem. § 51 (LP 1-8) und Anlage 14 HOAI inkl. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1

d) Freianlagen gem. § 39 (LP1-9) und Anlage 11 HOAI inkl. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1

e) Bauphysik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 (LP1-9) und Anlage 1 HOAI inkl. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1

Besondere Leistungen

• Besondere Leistungen zu den Leistungsbildern gem. §§ 34, 39, 41, 51 und 55 HOAI gem. Anlage 1 zum Vertragsentwurf

Die Leitungen der o. g. Einrichtungen und weitere Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. in beratender Funktion die Angebotsbewertung einbezogen.

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner, Hamburg unterstützen und beratend begleiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert und Qualität / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Lösungsskizze / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Ausführungszeitraum / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Leistungsphasen 3-9 §§ 34, 39, 41 und 55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG

- Leistungsphasen 3 -6 Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG

- Besondere Leistungen zu den Leistungsbildern gem. §§ 34, 39, 41, 51 und 55 HOAI gem. Anlage 1 zum Vertragsentwurf

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 055-143238
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung und Neubau zum Campus Kieler Straße - Generalplanungsleistungen der Leistungsbilder gem. §§ 34, 39, 41, 51 und 55 HOAI zzgl. Besonderer Leistungen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2022