2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
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Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit
dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur
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Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier
u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren
und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten;
Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Statische Untersuchung zu den Schadstellen an zwei Schlitzwandlamellen. Dies beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Koordinierungs- / Abstimmungsleistungen Leitung Fachgebiet
- Klärung Aufgabenstellung / Erdarbeiten eines Lösungsansatzes
- Vereinfachte Nachweisführung L407
- 3d Berechnung L218
- Reporting
LÄ M-14
Im Zuge des Qualitätsüberwachungsprogramms des Spezialtiefbaus wurden bei der Herstellung zweier Schlitzwandlamellen Integritätsmessung durchgeführt und Fehlstellen festgestellt. Dadurch wurde eine Ermittlung der Auswirkungen dieser Schadstellen auf die Statik der Lamellen notwendig.
Der AN ist bereits mit der Ausführungsplanung des Rohbaus beauftragt. Dabei ist er tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut, alle Berechnungen und Modelle wurden vom ihm selbst erstellt.
Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Nachrechnung / Überprüfung der Schlitzwand-Statik nicht gegeben. Bei Bindung eines weiteren AN zur statischen Untersuchung der Schadstellen ist ein Qualitätsverlust zu befürchten, der aufgrund der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Nachrechnung der Lamellen zwingend zu vermeiden ist.
Zudem f