Betrieb einer KAI Telemedizin Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: AL 92/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer KAI Telemedizin Plattform
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin vergibt einen Auftrag für die Betreibung der bereits bestehenden Komminikationsplattform für die Klinik für Anästhesiologie mit Schwerpunkt operative Intensivmedizin (KAI Telemedizin Plattform). Diese Kommunikationsplattform ermöglicht eine audiovisuelle Kommunikation zwischen Mitarbeiter:innen der Partnerkliniken und den Konsiliarärzte der KAI Telemedizin der Charité. Die Plattform soll vorrangig zur Abstimmung der Versorgung einzelner Patienten zwischen Mitarbeiter:innen einer Partnerklinik und den beteiligten Konsiliarärzte genutzt werden.
Die KAI Telemedizin Plattform setzt sich wie folgt zusammen:
1. Hardware
2. Audio-Video-Kommunikationsplattform
3. Dokumentationsplattform.
Die bereits bestehenden und gekauften Visiten-Roboter (Modelle Lite und Vita) der Firma Teledoc Health sollen bis Februar 2025 (24 Monate) weiterbetrieben werden. Eine Laufzeitverlängerung bis Dezember 2027 (+34 Monate) ist optional. Innerhalb von zwei Jahren ist eine Erweiterung des bestehenden Netzwerks auf weitere 20 Remote-Kliniken vorgesehen (optional). Insgesamt ist beabsichtigt, dass aktuell gemischte Kauf-Mietmodelle der Telemedizin in ein reines Mietmodell umzugestalten.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 24
Es besteht eine optionale Vertragsverlängerung bis Dezember 2027.
Es besteht eine optionale Beschaffung von neuen Visiten-Robotern im Mietmodell (Details siehe Anlage 6 - Flottenübersicht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen: Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021 oder aktueller) über früher ausgeführte Aufträge.
Vergleichbare Aufträge sind Aufträge über den Betrieb von Telemedizin-Plattformen, die im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 5 Jahren noch nicht abgeschlossen worden sind, erfolgt eine Bewertung anhand des bisher erreichten Stands. Noch nicht realisierte Leistungsstände können dabei nicht berücksichtigt werden.
zu Eignungskriterium 1: Es sind mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Alle Referenzen müssen den Betrieb einer Telemedizin Plattform, die aus Visiten-Robotern und Software zur Audio-Video-Kommunikation und Dokumentation besteht, beinhalten.
b) Eine der drei Referenzen muss den Betrieb einer Telemedizin-Plattform mit mehreren (mind. 2) Remote-Kliniken (Partnerkliniken) beinhalten.
c) Zwei der drei Referenzen müssen die
Hardwarelieferung von mind. 10 Visiten-Robotern beinhalten.
d) Zwei der Referenzen müssen Krankenhäuser vorweisen, bei denen Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen (KIS) mindestens in Projektierung sind.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Maximalvertragslaufzeit endet am 31.12.2027 (inkl. Verlängerungen). Alle im Einsatz befindenden Roboter sollen einheitlich zum Jahresende 2027 enden.
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung des Verfahrens zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]