DAK Akademie: Lieferung von Lebensmitteln und Getränken Referenznummer der Bekanntmachung: 1003834
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
DAK Akademie: Lieferung von Lebensmitteln und Getränken
DAK-Akademie Bad Segeberg: Lieferung von Lebensmitteln und Getränken
Lebensmittel
DAK-Gesundheit Kastanienweg 4 23795 Bad Segeberg
Die DAK-Gesundheit (DAK-G) gehört zu Deutschlands größten Krankenkassen: 5,8 Millionen Menschen schenken uns ihr Vertrauen.
Der Eigenbetrieb der DAK-Akademie liegt im schönen Bad Segeberg im Südosten Schleswig-Holsteins in zentraler Lage zwischen den Städten Hamburg, Lübeck und Kiel. An diesem Akademiestandort werden Tagungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für DAK-interne und externe Tagungsgäste durchgeführt. Im Rahmen des Aufenthaltes bietet das Tagungszentrum seinen Gästen eine Vollverpflegung an.
Ziel der DAK-Akademie ist es, geeignete Vertragspartner zu gewinnen, die eine qualitative und fristgerechte Belieferung mit den benötigten Lebensmitteln und Getränken sicherstellen.
Getränke
DAK-Gesundheit Kastanienweg 4 23795 Bad Segeberg
Die DAK-Gesundheit (DAK-G) gehört zu Deutschlands größten Krankenkassen: 5,8 Millionen Menschen schenken uns ihr Vertrauen.
Der Eigenbetrieb der DAK-Akademie liegt im schönen Bad Segeberg im Südosten Schleswig-Holsteins in zentraler Lage zwischen den Städten Hamburg, Lübeck und Kiel. An diesem Akademiestandort werden Tagungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für DAK-interne und externe Tagungsgäste durchgeführt. Im Rahmen des Aufenthaltes bietet das Tagungszentrum seinen Gästen eine Vollverpflegung an.
Ziel der DAK-Akademie ist es, geeignete Vertragspartner zu gewinnen, die eine qualitative und fristgerechte Belieferung mit den benötigten Lebensmitteln und Getränken sicherstellen.
Lebensmittel in Kleingebinden, Allergiker-Ware und Frische Produkte
DAK-Gesundheit Kastanienweg 4 23795 Bad Segeberg
Die DAK-Gesundheit (DAK-G) gehört zu Deutschlands größten Krankenkassen: 5,8 Millionen Menschen schenken uns ihr Vertrauen.
Der Eigenbetrieb der DAK-Akademie liegt im schönen Bad Segeberg im Südosten Schleswig-Holsteins in zentraler Lage zwischen den Städten Hamburg, Lübeck und Kiel. An diesem Akademiestandort werden Tagungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für DAK-interne und externe Tagungsgäste durchgeführt. Im Rahmen des Aufenthaltes bietet das Tagungszentrum seinen Gästen eine Vollverpflegung an.
Ziel der DAK-Akademie ist es, geeignete Vertragspartner zu gewinnen, die eine qualitative und fristgerechte Belieferung mit den benötigten Lebensmitteln und Getränken sicherstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 - 3 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass im Bieterunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bieterunternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bieterunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bieterunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
(1) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
(2) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
(3) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;
- Darstellung des Fuhrparks und Anteil der E-Mobilität;
- Lieferradius
- Umsatz des Bieters in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres)
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2019 - 2021 (jeweils Stichtag: 31.12. des jeweiligen Jahres);
Referenzliste nach Ziffer III. (1) (b) der Bewerbungsbedingungen
Gemäß Ziffer III. (1) (b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A) muss der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Referenzliste über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail) einreichen. Jede Referenz muss folgende Mindestanforderungen (losspezifisch) nachweisen:
- Lieferung von Lebensmitteln/ Getränken / Lebensmittel in Kleingebinden, Allergiker-Ware und Frische Produkte
- Lieferung an Gastronomieeinrichtungen; Großküchen, Beherbergungsbetriebe o.ä.
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität hinsichtlich min. 1 der dargestellten 3 Referenzen kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.
Es werden lediglich solche Bieter als geeignet angesehen, die mindestens drei Referenzprojekte nachweisen können.
- Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt rechtsverbindlich, dass er die zur Leistungserbringung erforderlichen Zertifikate vorhält:
? DIN EN ISO 9001/22000 und/oder
? Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP)
Für die Lebensmittel oder Getränke, die an die DAK-G Akademie geliefert werden, verfügen die Lieferanten des Auftragnehmers, oder der Auftragnehmer selbst, wenn dieser selbst Produzent/Lieferant ist, mindestens eines der folgenden externen Zertifikate vorhält:
? DIN EN ISO 9001/22000 und/oder
? Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP) und/oder
? International Featured Standard Logistics (IFS Logistics) und/oder
? International Featured Standard Food (IFS Food),
sowie mindestens ein weiteres Zertifikat der folgenden Aufzählung vorhält:
? Bio-Siegel nach der EG-Öko-Verordnung*und/oder
? Aquaculture Stewardship Council (ASC) und/oder Marine Stewardship Council (MSC)* und/oder
? QS-Prüfzeichen/QS-GAP*
* produktgruppenabhängig
Sofern produktspezifische Zertifikate notwendig sind, welche nicht aufgelistet sind, liegt es im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers, diese im Rahmen der qualitativen Leistungserbringung vorzuhalten. Die DAK-G behält sich vor, dass Vorhandensein der Zertifikate zu überprüfen. In diesem Fall hat der Bieter eine Kopie, der durch die DAK-G angeforderten Zertifikate, vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
IV Quartal 2026
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYW8J585NZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland