Pankstr.28_Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: B18085-30210000-001-330-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pankstr.28_Baustelleneinrichtung
Herstellen der notwendigen Baustelleneinrichtung, Aufstellen und Vorhalten eines Bauzauns, ca. 200 m mit Stacheldraht als Übersteigschutz, Aufstellen und Vorhalten Bauschild, Aufstellen und Vorhalten von 2 Stück Sanitärcontainer, Wiederherstellen der ursprünglichen Zaunanlage (Metall- / Schweißarbeiten), Wiederherstellen Schrankenanlage.
Pankstr. 28 in 13357 Berlin
Herstellen der notwendigen Baustelleneinrichtung, Aufstellen und Vorhalten eines Bauzauns, ca. 200 m mit Stacheldraht als Übersteigschutz, Aufstellen und Vorhalten Bauschild, Aufstellen und Vorhalten von 2 Stück Sanitärcontainer, Wiederherstellen der ursprünglichen Zaunanlage (Metall- / Schweißarbeiten), Wiederherstellen Schrankenanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pankstr. 28_Baustelleneinrichtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland