Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-135-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite
Rahmenvertrag über die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der DAkkS Internet Webseite
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
- Wartung und Pflege der Webseite der DAkkS
- Weiterentwicklung der Webseite der DAkkS in agiler Form (optional)
- Betrieb und Sicherstellung der Verfügbarkeit der Produktions-, Entwicklungs- Testumgebung, wobei das Hosting nur die Entwicklungs- und Testumgebung beinhaltet
Die DAkkS Interntet-Webseite läuft auf dem Content-Management-System (CMS) Contao in der Version 4.9.13.
Der Rahmenvertrag wird auf Grundlage eines EVB-IT Dienstleistung geschlossen. Einzelabrufe der Weiterentwicklung können dienstvertragliche und werkvertragliche Leistungen zum Gegenstand haben.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich am 01.03.2023 und beträgt ein Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Für die Weiterentwicklung der DAkkS Internet-Webseite sollen im ersten Vertragsjahr optional bis zu 130 Personentage angeboten werden. In den Folgejahren sollen je Vertragsjahr optional bis zu 40 Personentage angeboten werden.
Der Auftragnehmer soll als optionale Leistung den bestehenden Leitfaden für die redaktionelle und technische Betreuung des CMS (Umfang: ca. 100 Seiten, PDF) in ein HTML-Format oder in ein offenes Dateiformat (z.B. .docx) migrieren und über die gesamte Vertragslaufzeit pflegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 11 Angebotsformblatt)
1. Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich Wartung, Pflege und Entwicklung von Webseiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Betriebshaftpflichtversicherung und
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
1. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Wartung, Pflege und Weiterentwicklung von Webseiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie
- eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen) abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. In Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte - mit folgenden Angaben:
- Name der Referenz
- Referenznehmer
- Referenzgeber
- Branche
- Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektlaufzeit
- Auftragswert
- Rolle des Unternehmens
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Anzahl Projektmitarbeiter
2. Anzahl festangestellter Fachkräfte bzw. qualifizierter Mitarbeiter im Bereich Wartung, Pflege und Entwicklung von Webseiten
Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
- Wartung und Pflege einer Webseite enthalten ist
- Service Leistungen (Störungsbeseitigung und Service Requests) für eine bestehende Webseite erbracht wurden
- in mindestens einem Projekt das CMS Contao eingesetzt wurde und in mindestens einem Projekt eine Schnittstelle zu einer Oracle- oder MySql-Datenbank implementiert war
- in mindestens einem Projekt die Webtechnologie HTML5 oder CSS oder JavaScript oder PHP oder Less/SASS verwendet wurde
- in mindestens einem Projekt der AG ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB war
- in mindestens einem Projekt der Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in allen anderen Projekten mindestens [Betrag gelöscht] EUR betrug und das Ende der Projektlaufzeit nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt bzw. das noch laufende Projekt seit mindestens 6 Monaten läuft. Als Stichtag gilt das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung.
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Bereich Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von Webseiten in den letzten drei Jahren von mindestens 8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bietergemeinschaft zu erläutern. Insbesondere ist auf das Leistungsangebot in folgenden Bereichen einzugehen:
- Wartung, Pflege und Weiterentwicklug von Webseiten
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen in Deutschland sowie Informationen zum jährlichen Gesamtumsatz und zur Beschäftigtenzahl anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt:
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
- Erklärung nach § 21 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder §19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 Abs. 1 WRegG sowie Auskünfte des Gewerbezentralsregisters anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a GewO einholen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6ECY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).