Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl zu schließen, dessen

wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der EPLASS project collaboration GmbH eine Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und eine Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl zu schließen.

Der Projektumfang besteht aus der Bereitstellung der CDE für eine erhöhte Useranzahl für weitere 3 Jahre. Die CDE enthält eine technische Lösung für die volle Integration des Signaturprozesses innerhalb der SaaS Lösung ohne weitere externe Softwaremodule (z.B. Adobe Sign), die volle Integration des 3D Modellprüfprozesses inkl. BCF-Management in der Standardsoftware der Hochbahn für 3D Modellbearbeitung und die Verfügbarkeit der direkten Schnittstelle zu wichtigen Archivsystemen.

Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von EPLASS durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Vertragsverlängerung über die Nutzung einer BIM-Projektplattform und Vertragsanpassung über die Erhöhung der Useranzahl kann nur durch die Herstellerfirma ausgeführt werden.

Das System wird seit März 2021 zur Koordination des Planungsprozesses bei Behörden, Planungs- und Prüfungsbüros sowie parallel planenden Unternehmen eingesetzt und wurde in vielen Belangen mit erheblichem Zeitaufwand sowohl bei den Fachabteilungen als auch beim Hersteller speziell auf die dort notwendigen Prozesse angepasst.

Für die verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen sind herstellerspezifische Kenntnisse, die Geschäftsgeheimnisse und geschütztes Know-How umfassen, über das Gesamtsystem erforderlich. Die Vertragsverlängerung kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente des bestehenden Systems verfügt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/12/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der EPLASS project collaboration GmbH und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einemNachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2022