Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-130-FIS
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hauptziel des OZG ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Für die DAkkS bedeutet das die Digitalisierung des Akkreditierungsverfahrens in einem Portal.
Das Ziel der hier gegenständlichen Ausschreibung ist der Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden. Die Konzeption und Umsetzung erfolgen als werkvertragliche Leistung zu einem agilen Festpreis im Wege einer agilen Softwareentwicklung und sollen gegen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Akkreditierungsportal für die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCRJC9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der AG zu rügen (§ 160 Absatz
3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der AG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die AG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB durch die AG
geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die AG; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hauptziel des OZG ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten. Für die DAkkS bedeutet das die Digitalisierung des Akkreditierungsverfahrens in einem Portal.
Das Ziel der hier gegenständlichen Ausschreibung ist der Aufbau eines webbasierten Akkreditierungsportals, welches den Akkreditierungsprozess effizienter gestalten und beschleunigen soll. Über das Portal soll zukünftig der gesamte Antragsprozess und nachgelagerte Akkreditierungsprozess digital und OZG-konform abgewickelt werden. Die Konzeption und Umsetzung erfolgen als werkvertragliche Leistung zu einem agilen Festpreis im Wege einer agilen Softwareentwicklung und sollen gegen Ende 2022 abgeschlossen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Nachtrag II:
Erhöhung des unter Ziffer 10.4 EVB-IT Erstellungsvertrag i.V.m. Ziffer. 4.1 Anlage 2 - Preisblatt vorgesehenen Change-Management Kontingents mit Wirkung zum 16.11.2022 um:
- Leistungsumfang: 233.7 Story Points
- Wert: 210.330,- Euro ohne MwSt.
Angabe früherer Vertragsänderung:
Nachtrag I:
Vertragsänderungmit Wirkung zum 22.10.2022 gemäß § 132 GWB Abs. 3 GWB
Grund für die Vertragsänderung sind die inhaltlichen Ergänzungen, Anpassungen und Detaillierungen der Leistung im Zuge der Projektumsetzung seit März 2022. Die Leistungsbeschreibung war zum Zeitpunkt der Ausschreibung bzw. des Projektbeginns generisch formuliert und sollte im Rahmen der agilen Entwicklung weiter konkretisiert werden, was u.a. auch die Ergänzung weiterer Leistungselemente beinhaltet.
Diese zum Projektstart nicht bekannten Leistungsteile bzw. -umfänge haben im Vergleich zur sorgältig vorgesehenen Ausgangskalkulation (Change-Management Kontingent), erhöhte Aufwände hervorgerufen.
Folgend notwendigen Ergänzungen, die zum Projektstart noch nicht in der Leistungsbeschreibung erkennbar waren, lauten:
- Erweiterung und Anpassung der Antragstrecken gemäß dem neu konzipierten DAkkS-Prozess
- Erweiterte Themen im Dokumentenbereich: Untergliederung des Bereichs für die notwendigen Dokumente in über 40 dynamische Unterkategorien; unterschiedliche Antragslogik basierend auf der Akkreditierungsart
- Erweitere Themen zur Navigation, Untergliederung in mehrere und rollenabhängige funktionale Unterbereiche
- Erweiterte Themen zur Anbindung des ERP Systems PRISMA durch die Anzeige umfassender Verfahrensinformationen für den Kunden, die DAkkS und die Begutachtenden
- Erweiterte Themen zum Begutachtungs- und Korrekturmaßnahmenprozess: Umsetzung eines Terminfindungsprozess zwischen Kunden, DAkkS und Begutachtenden; Umsetzung eines Portals für Begutachtende
- Rechte und Rollen: Organisationshierarchiebezogene Benutzerverwaltung auf Kundenseite und Rollendifferenzierung auf DAkkS-Seite
Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt vorliegend nicht in Betracht, weil die Leistungen zwingend durch einen Auftragnehmer zu erbringen sind. Die ausgeschriebenen Leistungsgegenstände des Vertrags und Nachtrags können nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Denn die Leistungen sind zum einen sehr eng miteinander verknüpft (Anpassung, Detaillierung, Ergänzung der ursprünglich vorgesehen Funktionalitäten, die aktuell in der Umsetzung sind) und daher von einem Team in stetiger Abstimmung untereinander im Projekt unter einer einheitlichen Leitung zu erbringen. Nur so kann eine stimmige und erfolgreiche Umsetzung des Projektes erzielt werden. Auch ist eine fachliche Trennung nicht möglich, sodass die vorhandenen Teammitglieder auch für mehrere Leistungsgegenstände des Vertrags und Nachtrags parallel eingesetzt werden.