RV Schienenrandprofile und Befestigungswinkel Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0473-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
RV Schienenrandprofile und Befestigungswinkel
Rahmenvertrag für die Lieferung von Schienenrandprofilen für Rillen- und Vignolschienen sowie Befestigungswinkeln
Berlin, gesamtes Gleisnetz der Straßenbahn
Schienenrandprofile innen für 59Ri/60Ri für NBS 7.600
Schienenrandprofile außen für 59Ri/60Ri für NBS 7.600
Schienenrandprofile innen für 49E1 für NBS 60.000
Schienenrandprofile außen für 49E1 für NBS 60.000
Befestigungswinkel für 59Ri/60Ri/49E1 für NBS 14.708
Sowie die Lieferung von 8 Referenzteilen in der Angebotsphase
Die o.g. Schätzmengen dienen nur für Orientierung und stellen keine Abnahmeverpflichtung dar.
Unter der Bedingung, dass die Höchstmengen noch nicht erreicht sind, kann der Vertrag einvernehmlich und um maximal 12 Monate verlängert werden.
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über
eine Vergabemanagement-Software sowie über eine
Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine
Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden
Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind
ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die
spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/
Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante
Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei
und ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum
Ablauf der First zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder
Angebote ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und
selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung
gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige
Verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater
Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und
ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1
der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Inhalt der Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG
und AufenthG
4. Erklärung zum KRG
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von
jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und
einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder
dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung
auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen
(Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für
den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende
Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine
tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
nachweisen.
Für die Verpflichtungserklärung des
Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen
enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden Leistungen vergleichbar sind
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung
Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung
Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
1. Eigenerklärung zur Eignung
2. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer
Bietergemeinschaft
3. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
4. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu
berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.