Führerscheinausbildung Klasse D Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2022-0060
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSAG.de
Abschnitt II: Gegenstand
Führerscheinausbildung Klasse D
Schließen von Rahmenverträgen mit mehreren Anbieter zur Deckung des Bedarfs an
Führerscheinausbildungen Klasse D und die beschleunigte Grundqualifikation.
Die Ausbildung erfolgt in den Räumen der Auftragnehmerin.
Pro Vertragsjahr werden maximal 150 Personen ausgebildet. Die (unverbindliche) Schätz-menge liegt bei 80 Personen pro Vertragsjahr.
Die BSAG ist berechtigt, durch Mitteilung an die Auftragnehmerin die Laufzeit des Vertrags zwei Mal um bis zu jeweils 12 Monate zu verlängern. Diese Mitteilung der BSAG muss spä-testens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen:
• Nachweis der aktuellen Fahrschulerlaubnis DE
• Umfassende Offenlegung möglicher Kooperationspartner
• Benennung einer Kontaktperson für die Abstimmungen mit der der BSAG mit einer Erreichbar-keit montags bis freitags
• Die Entfernung der Fahrschule/Ausbildungsstätte von der BSAG-Zentrale (Flughafendamm 12, 28199 Bremen; GPS-Koordinaten: 53.06129001183214, 8.785900163080596) darf nicht mehr als 35 km betragen (Wegstrecke mit PKW)
• Ressourcen:
o Mindestens zwei Fahrlehrer:innen DE
o ein Fahrschulbus und ein Ersatzfahrzeug oder Ersatzfahrzeugplan (Mietfahrzeug)
• Eigenerklärung, dass o eine Hospitation durch BSAG-Fahrlehrer:innen vor und während der Ausbildung jederzeit ermöglicht wird:
o die Schulungssprache Deutsch ist
o die Entfernung des Startpunkts des praktischen Unterrichts in Bremen und Umland von der BSAG-Zentrale (Flughafendamm 12, 28199 Bremen; GPS-Koordinaten: 53.06129001183214, 8.785900163080596) darf nicht mehr als 35 km betragen (Weg-strecke mit PKW)
o die Fahrprüfungen starten an den Abfahrtsorten des TÜV für Bremen Stadt
o die Regelungen gemäß Rahmenvertragsentwurf akzeptiert werden
Siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.