"Stellenanzeigen-Management", ECA-2022-051 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-051
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Stellenanzeigen-Management", ECA-2022-051
Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen im Bereich Stellenanzeigen-Management und Social-Media-Kampagnen (Recruiting-Kampagnen).
Der maximale Höchstwert des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Leistungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen im Bereich-Stellenanzeigen-Management und Social-Media-Kampagnen (Recruiting-Kampagnen).
Leistungsgegenstand sind
- eine professionelle und umfassende Mediaberatung in der Auswahl zielgruppenspezifischer Recruiting-Kanäle (Online, Print und Social Media) sowie
- die graphische Aufbereitung der Stellenanzeigen;
- die Auftragserteilung an die jeweiligen Anbieter;
- die Insertionskontrolle vor und nach Veröffentlichung sowie
- die komplette, mit einer Anzeigenschaltung verbundene, administrative Abwicklung.
Der maximale Höchstwert des Rahmenvertrages beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Vertragsverlängerungsoption.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Stellenanzeigen-Management", ECA-2022-051
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.