FE 02.0458/2022/LRB - Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 02.0458/2022/LRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0458/2022/LRB - Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen
FE 02.0458/2022/LRB "Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen"
In vielen Teilen unserer stark urban und landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft sind verkehrsbegleitende Grünflächen häufig die einzigen verbliebenen unbewirtschafteten Flächen. Sie können deshalb einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität leisten. Gleichzeitig kommen aber auch gebietsfremde Arten bevorzugt auf Verkehrsbegleitgrün vor und breiten sich entlang der Verkehrswege aus. Besonders die Staudenknöterich-Sippen (Fallopia sp.) verursacht durch ihr schnelles und hohes Wachstum massive Probleme für die Straßenbetriebsdienste. Die starke Rhizombildung erschwert zudem eine Bekämpfung erheblich.
In einer Pilotstudie (FE 02.0429/2019/LRB) wurden verschiedene Verfahren zur Kontrolle von Staudenknöterichen bereits getestet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Kontrolle der Knöterich-Bestände auf den bestehenden Versuchsflächen fortzuführen. Weiterhin soll ein Nachsorge- und Monitoringkonzept entwickelt werden, um auf Bekämpfungsstandorten eine dauerhafte und nachhaltige Beseitigung der Bestände zu gewährleisten. Die bereits im Vorgängerprojekt erarbeiteten Pflegeempfehlungen sollen ergänzt werden durch:
a) die Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen: Maßnahmenempfehlungen, die insbesondere die Einbringung von Knöterich auf Verkehrsbegleitgrün vermindern bzw. verhindern
b) das Erstellen eines Nachsorge- und Monitoringkonzepts: Standorte, auf denen Knöterich-Bestände weitgehend bekämpft wurden, müssen nach dem Verschwinden oberirdischer Biomasse beobachtet werden, da bei nicht vollständiger Beseitigung der unterirdischen Rhizome die Gefahr eines erneuten Austriebs auch Jahre nach der Bekämpfung besteht. Hier soll ein für die Betriebsdienste praktikables Konzept entwickelt werden, wie mit solchen Standorten umgegangen werden kann, um ein erneutes Auftreten dauerhaft zu verhindern.
Die Pflegeempfehlungen und das Monitoringkonzept sollen zu einer nachhaltigen Vermeidung der Knöterich-Sippen auf Verkehrsbegleitgrün führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 02.0458/2022/LRB - Bestandsentwicklung von Staudenknöterich - Umsetzung von Maßnahmen und Monitoring auf Versuchsflächen zur Bekämpfung der Knöterich-Sippen
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.