Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/37

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=488088
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsstruktur zur Berichterstattung und Datenübertragung an die Europäische Kommission für den ESF Plus in der FP 2021 - 2027

Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-6/37
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und der sozialen Inklusion. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein ESF Plus Bundesprogramm erstellt. Daraus resultieren umfangreiche Berichtspflichten.Der Auftragnehmer soll bei der Erhebung und Auswertung des Umsetzungsfortschritts, der Berichterstattung an die Europäische Kommission und bei der Vorbereitung von eventuellen Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramms oder zu den ESF Plus Bestandteilen der Partnerschaftsvereinbarung unterstützen.

Darüber hinaus ist eine Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner zur Evaluation des ESF Plus Bundesprogrammes erforderlich. Alle Arbeiten haben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftragnehmers als Unterstützungen und Zulieferungen zu verstehen sind. Die finalen Entscheidungen zum Umgang und zur Weiterverarbeitung und Weitergabe der Daten und Berichte obliegen ausschließlich dem BMAS. Es werden keine Beratungsleistungen erbeten.

Der Auftrag umfasst konkret die Unterstützung bei den folgenden Arbeiten:

1.Durchführung des finanziellen und materiellen Controllings gemäß Artikel 42 AllgVO

2.Berichterstellung zur jährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 41 Absatz 3 AllgVO

3.Halbzeitüberprüfung gemäß Artikel 18 AllgVO

4.Erstellung des abschließenden Leistungsberichtes gemäß Artikel 43 AllgVO

5.Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer zur Evaluierung des ESF Plus Bundesprogrammes gemäß Artikel 44 AllgVO

6.Erstellung des Gender Budgeting Berichtes zum ESF Plus Bundesprogramm

7.Erstellung des Berichtes der Bundesregierung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt

8.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zum ESF Plus Bundesprogramm der FP 2021 - 2027 gemäß Artikel 24 AllgVO

9.Optionaler Leistungsbestandteil: Erstellung von Änderungsanträgen zu Bestandteilen zum ESF Plus in der Partnerschaftsvereinbarung gemäß Artikel 12 AllgVO

10.Optionaler Leistungsbestandteil: Erledigung von Sonderaufträgen im Kontext der Leistungsbeschreibung im Einzelfall nach Tageskostensätzen

Der Vertrag soll den Zeitraum ab der Zuschlagserteilung voraussichtlich in 04/2023 bis 04/2031 umfassen. Die Umsetzung des ESF Plus Bundesprogrammes hat begonnen. Maßnahmen können bis 12/ 2029 gefördert und danach abgerechnet werden. Der Abschlussbericht hat bis 02/2031 zu erfolgen. Anschließend sind Rückfragen der Europäischen Kommission möglich.

In Anlehnung an Vorschriften aus dem Haushaltsrecht soll der Vertrag einen Hauptzeitraum und zwei Optionen umfassen.

siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption 1. 36 Monate 2. 24 Monate

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 8 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen.Dabei ist darauf einzugehen, wie die Gesamtleistung und die eingeplanten Personalkapazitäten im Zusammenhang stehen sollen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Bedarfsorientierung der Projektskizze sein. Darüber hinaus wird die Einbindung in die sozialpartnerschaftlichen Strukturen und der Zugang zu Betrieben und Unternehmens/Branchennetzwerken bewertet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption - Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Teilnahmeunterlagen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Der Auftrag steht im Zusammenhang mit dem ESF Plus Bundesprogramm und wird aus Mittel der Europäischen Union bezahlt.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/01/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/08/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022

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