0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Sanitärinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.3030.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Sanitärinstallation
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Sanitärinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
3030 Sanitärinstallation,
- Regenwasserleitung aus Kunststoff DN 100 bis DN 250 ca. 690 lfdm
- Dacheinläufe 12 l/s ca. 26 Stück
- ca. 70 Einrichtungsgegenstände
- ca- 30 anschl. mit Armaturen an Med. Einrichtungen
- Trinkwasserleitung DN 15 bis DN 42 ca.: 1045 lfdm
- Schmutzwasserleitungen aus Kunststoff ca. 400 m
aus Kunststoff ca.: 9 Stück je 3 m³
- 1 Trockene Feuerlöschleitung mit Entnahme und Einspeisekästen über 4 Stockwerke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.