Restplanung und Errichtung eines NGA –Netzes nebst Hausanschlüssen u. a. Au, Auggen, Ebringen u.a. Referenznummer der Bekanntmachung: 512/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung und Errichtung eines NGA –Netzes nebst Hausanschlüssen u. a. Au, Auggen, Ebringen u.a.
Restplanung und Errichtung eines NGA – Netzes nebst Hausanschlüssen mit Hausanschlussmanagement in Au, Auggen, Ebringen, Merzhausen, Müllheim, Neuenburg, Pfaffenweiler, Schallstadt, Wittnau
Los 1 - Au
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Au. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 29.03.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 29.03.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant. Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Au
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
-Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2.420 m
- Schächte: 3 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200628
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 21 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 1.880 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 497 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 6 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 - Auggen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Auggen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 29.03.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 29.03.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 3.999.709,66 netto geplant. Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Auggen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.823 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.074 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 497 m
- Schächte: 5 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200629
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 79 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 10.739m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 1.071 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegen-den Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 - Ebringen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Ebringen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 26.07.2021für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 26.07.2021beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Ebringen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.507 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1.373 m
- Schächte: 5 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200635
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 36 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 7.223 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 17 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegen-den Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4 - Merzhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Merzhausen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 23.08.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 23.08.2021beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Merzhausen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 332 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 1.460 m
- Schächte: 1 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200633
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 37 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2.825 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 9 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 5 - Müllheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Müllheim. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 21.06.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 21.06.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Müllheim
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.406 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 4.706 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 6.650 m
- Schächte: 19 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-2109BW200707
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 175FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 10.052 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 17 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 4 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 6 - Neuenburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Neuenburg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 12.04.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 12.04.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Neuenburg
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 4.002 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 6.437 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 10.995 m
- Schächte: 15 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-2009BW200609
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 449 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 27.526 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 4.093 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 15.667 m
FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 44 Stück
POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 6 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 7 - Pfaffenweiler
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Pfaffenweiler. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 02.08.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 02.08.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Pfaffenweiler
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.125 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.265 m
- Schächte: 6 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200634
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 25 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 1.731 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 5 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anla-gen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 8 - Schallstadt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Schallstadt. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 26.04.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 26.04.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Schallstadt
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 7.872 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 5.021 m
- Schächte: 12 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2109BW200696
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 57 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 4.034 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 8 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 9 - Wittnau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Wittnau. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 08.02.2021 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 08.02.2021 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Wittnau
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen: wird nachgereicht
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.893 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.107 m
- Schächte: 6 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-2009BW200632
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 9 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 1.700 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 402 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 3 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind deshalb sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz.
Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr bei einer Bewerbung für
Los 1 – Au mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.;
Los 2 – Auggen mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.;
Los 3 – Ebringen mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.;
Los 4 – Merzhausen mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.;
Los 5 – Müllheim mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.;
Los 6 – Neuenburg mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.;
Los 7 Pfaffenweiler mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.;
Los 8 – Schallstadt mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.
Los 9 – Wittnau mindestens [Betrag gelöscht] Euro zzgl. MwSt.
betragen haben.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüs-tung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Re-ferenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistun-gen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Tele-kommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistun-gen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.