Rahmenvertrag für das Leasing von sonstigen Peripheriegeräten für das Landratsamt Esslingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für das Leasing von sonstigen Peripheriegeräten für das Landratsamt Esslingen
Das Landratsamt Esslingen finanziert seinen einen Großteil des Bedarfs an IT - Komponenten seit einigen Jahren über einen Leasingrahmenvertrag. Der auslaufende Leasingrahmenvertrag wird durch dieses Verfahren erneuert.
Landratsamt Esslingen Neckarstraße 1 73728 Esslingen am Neckar
Das Landratsamt Esslingen finanziert seinen einen Großteil des Bedarfs an IT - Komponenten seit einigen Jahren über einen Leasingrahmenvertrag.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben werden nun IPads, Drucker und Scanner und, aufgrund der sehr fortgeschrittenen Digitalisierung eine Drohne im Landratsamt Esslingen benötigt. Zusätzlich wird zugehörige Software sowie Dienstleistungskomponenten wie Lieferung, Installation, Instandhaltung und Wartung von Hardware dieser Geräte benötigt,
die zu gleichen Konditionen mitbeschafft und mittels Leasing finanziert werden sollen.
Es ist eine einmalige Verlängerung um 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A2.2 - Nachweis, dass der Bieter (oder Unterauftragnehmer) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Finanzdienstleistungsunternehmen nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis • Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung:
Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15 %.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und wird nicht als Nachweis akzeptiert.
Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
Eine mindestens „gute“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und wird nicht als Nachweis akzeptiert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingverträge für handelsübliche IT-Hardware mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019) Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers • Angabe des Ansprechpartners • Angabe des Referenzzeitraums Hierzu ist die Anlage 11 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Investitionsvolumens, der Projektinhalte, der Vertragslaufzeit sowie der BSI – konformen Datenlöschung dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1 - Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingverträge für handelsübliche IT-Hardware mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019) Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers • Angabe des Ansprechpartners • Angabe des Referenzzeitraums Hierzu ist die Anlage 11 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Investitionsvolumens, der Projektinhalte, der Vertragslaufzeit sowie der BSI – konformen Datenlöschung dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor, der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor 5 / 5 Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.