Offenes Verfahren über die Beauftragung der Bereitstellung eines Corporate Networks (IP-VPN)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA16
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren über die Beauftragung der Bereitstellung eines Corporate Networks (IP-VPN)
Der Abschluss des vorgesehenen EVB-IT Dienstvertrages ist notwendig, weil der Netzbetrieb für die 106 Außenstellen der Verwaltung dauerhaft zu gewährleisten ist. Andernfalls ist ein Dienstbetrieb beispielsweise in Schulen, städtischen KiTa und sonstigen Außenstellen der Verwaltung nicht aufrecht zu erhalten. Die Auswahl eines Providers ist zeitlich unaufschiebbar, weil der laufende Providervertrag zum 31.01.2023 ausläuft und nicht mehr verlängert werden kann.
Städtische Außenstellen; städtische KiTas und Schulen, die auf das gesamte Stadtgebiet von Mülheim an der Ruhr verteilt sind.
Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit. Bereitstellung eines Corporate Networks (IP-VPN) zum Betrieb eines verteilten Rechnernetzes für 106 Außenstellen (Standorte). Mit Vertragsbeginn werden 106 Standorte der Auftraggeberin über das Corporate Network (IP-VPN) angeschlossen. Während der gesamten Vertragsdauer behält sich die Auftraggeberin vor, sowohl eine Reduktion an Standorten als auch einen Zuwachs an Standorten vorzunehmen. Der Schwankungsbereich wird hierbei während der gesamten Vertragsdauer in der Spanne zwischen ca. 96 angeschlossenen Standorten als minimale Auslastung und ca. 116 Standorten als maximale Auslastung liegen. Der zentrale Anschluss im Rechenzentrum der Auftraggeberin ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Sollte es wider Erwarten zu einer Unterschreitung von 96 Standorten kommen, wird das weitere Vorgehen im lfd. Vertrag in einem zu führenden Vertragsgespräch gemeinsam abgestimmt.
Während der vereinbarten Mindestvertragsdauer behält sich die Auftraggeberin vor, dass einzelne Standorte mit einer Frist innerhalb eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.
Vertragsbeginn ist derjenige Monat, ab dem die erste Verbindung zwischen einer Außenstelle und dem zentralen Punkt im Rechenzentrum produktiv bereitgestellt wird.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 36 Monate. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestvertragsdauer einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung wird in Textform per Fax oder per Mail von der Auftraggeberin ausgesprochen. Die maximale Vertragsdauer beträgt 48 Monate.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der basierend auf dem UfAB -Modell herausgegebenen einfachen Richtwertmethode mit Anwendung folgender Formel berechnet: Kennzahl (K) = Leistung (L)/Preis (P). Die höchste Kennzahl wird als Ergebnis für das wirtschaftlichste Angebot herangezogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Bitte weisen Sie die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage eines Eintrags in ein Berufs-oder Handelsregisterauszugs nach. Der Nachweis über die erlaubte Berufsausübung kann auch auf andere Weise beigebracht werden.
Bieter, die weder im Handelsregister noch in einem sonstigen öffentlichen Register eingetragen sind, haben eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und diese gesondert dem Angebot beizufügen.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
- Erklärung bzw. Mitteilung des zuständigen Finanzamtes als Bestätigung für die regelmäßige Zahlung von Steuern.
- Erklärung bzw. Mitteilung der versichernden Krankenkasse als Bestätigung für die regelmäßige Zahlung von Beiträgen.
- Erklärung bzw. Mitteilung der zuständigen Berufsgenossenschaft als Bestätigung für die regelmäßige Zahlung von Beiträgen.
Umsatzkennzahlen:
Bitte fügen Sie eine Eigenerklärung über Umsatzkennzahlen der letzten 3 Jahre wie nachfolgend tabellarisch vorgegeben, dem Angebot bei:
Ende des Geschäftsjahres Umsatz insgesamt ohne MwSt. und in Tsd. €
2019
2020
2021
Bitte beachten Sie folgende Anforderungen:
Die gültige Präqualifikation von Unternehmen umfasst die Eintragung in das amtliche
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) für Liefer-und Dienstleistungsaufträge. In diesem Verzeichnis kann durch Eingabe des Links http://amtliches-verzeichnis.ihk.de mittels einer vom Bewerber/Bieter angegebenen Zertifikatsnummer die Eintragungsrecherche erfolgen. Falls Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie bitte die Zertifikatsnummer und den Zugangscode für die Recherche in der o. g. Datenbank mit an. Im Fall einer Präqualifikation müssen die zuvor erwähnten Umsatzkennzahlen nicht beigebracht werden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Einzelunternehmen die zuvor erwähnten Nachweise beibringen, falls es nicht einzeln präqualifiziert ist.
Unternehmensbeschreibung (allgemein):
Bitte geben Sie ein Firmenprofil mit Aussagen zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, strategischer Ausrichtung / Positionierung am Markt, strategischen Partnerschaften mit TK-Herstellern und Darstellungen der Einstufungen und Zertifizierungen seitens dieser Hersteller an.
Bitte beschreiben Sie die Organisationsstruktur des Unternehmens mit Hauptsitz, Vertretungen und Niederlassungen in Deutschland. Diese Beschreibung fügen Sie bitte als gesonderte Anlage dem Angebot bei. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese Beschreibung durch Angabe des Links auf einer von Ihnen anzugebenen Website zu recherchieren.
Bitte beachten Sie folgende Anforderungen:
Für das Beibringen der zuvor erwähnten Nachweise, mit Ausnahme der geforderten allgemeinen Unternehmensbeschreibung, kann eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) übermittelt werden. Für den Fall, dass eine EEE übermittelt wird, wird der Bestbieter vor der Zuschlagserteilung aufgefordert, die zuvor erwähnten Nachweise beizubringen.
Die Präqualifikation von Unternehmen umfasst die Eintragung in das amtliche
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) für Liefer-und Dienstleistungsaufträge. In diesem Verzeichnis kann durch Eingabe des Links http://amtliches-verzeichnis.ihk.de mittels einer vom Bewerber/Bieter angegebenen Zertifikatsnummer die Eintragungsrecherche erfolgen. Falls Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie bitte die Zertifikatsnummer und den Zugangscode für die Recherche in der o. g. Datenbank mit an. Im Fall einer Präqualifikation müssen die zuvor erwähnten Nachweise nicht beigebracht werden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Einzelunternehmen die zuvor erwähnten Nachweise beibringen, falls es nicht einzeln präqualifiziert ist.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/ B 2003) werden Bestandteil des Vertrages. Darüber hinaus werden folgende weitere Anlagen Vertragsbestandteil:
- EVB-IT Dienstvertrag Stadt MH / Corporate Network (IP-VPN) 2022 inkl. der Anlagen 1 - 5
- EVB-IT Dienstleistungs-AGB
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) sind Bietende bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren über den Abschluss eines Folgevertrages wird voraussichtlich in 08/2026 veröffentlicht.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Bei Bietergemeinschaften, die nicht rechtsfähige Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts darstellen, sind die Mitglieder im Anschreiben zum Angebot zu benennen und das Angebot muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben werden. Eines der Mitglieder ist darüber hinaus als bevollmächtigter Vertreter/Vertreterin für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen und gegenüber dem Auftraggeber nachweislich zu legitimieren.
In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen gemäß § 43 VgV zu beachten. Zu diesem Zweck wird mit Angebotsabgabe folgende Eigenerklärung eingefordert:
- Erklärung zu Bietergemeinschaften
Für den Fall, dass von einer Beauftragung von Nachunternehmern oder von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch gemacht wird, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er im Angebot Art und Umfang der von diesem Nachunternehmer auszuführenden Leistung angeben und den Nachunternehmer mit Firma und postalischer Anschrift benennen. Erkennt der Bieter erst nach Angebotsabgabe, dass er einen Nachunternehmer einsetzen möchte, hat er vorgenannte Angaben erst dann, jedoch vor Beauftragung des Nachunternehmers, dem Auftraggeber mitzuteilen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für die Inanspruchnahme von Nachunternehmern zwingend folgender Vordruck ausgefüllt werden muss:
- Eigenerklärung über die Beauftragung von Nachunternehmern
Eignungsleihe
Der Bieter darf sich hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten berufen, soweit und sofern er eine entsprechende Verpflichtungserklärung oder einen anderen geeigneten Nachweis des Dritten erbringt, dass ihm diese Kapazitäten bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Beruft sich der Bieter auf die berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten oder dessen einschlägige berufliche Erfahrung, so hat er diesen Dritten für diese Leistungen als Nachunternehmer einzusetzen.
Der Dritte muss zuverlässig und gesetzestreu im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sein und die Eignungskriterien erfüllen, auf die sich der Bieter beruft. Erfüllt er diese Voraussetzungen nicht, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung dessen Ersatz durch ein anderes Unternehmen verlangen.
Beabsichtigt der Bieter, sich im Sinne der Eignungsleihe auf einen Dritten zu berufen, hat er folgende Unterlagen zusammen mit seinem Angebot einzureichen:
- Nachweis über die Verpflichtung des Dritten zur Bereitstellung der nachgefragten Kapazitäten,
- die für die Eignungsleihe erforderlichen Nachweise,
- eine Eigenerklärung des Dritten, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Des Weiteren ist die Bestimmung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Umsetzung von EU-Sanktionen gegen Russland zu beachten. Diesbezüglich wird zusätzlich die folgende Eigenerklärung mit Einreichung eines Angebots verlangt:
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Diese Erklärung muss unabhängig von einer gültigen unternehmensbezogenen Präqualifikation eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Rahmen der Bekanntmachung oder im Rahmen dieser Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 10 Kalendertage ab Kenntnisnahme zu rügen. Darüber hinaus können nach Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote Rügen nur noch durch den bevollmächtigten Juristen übermittelt werden Das Anbringen von Rügen erfolgt in Textform per Fax oder per Mail an die in Nr. I.1 zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Kontaktadresse.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Rügen durch den bevollmächtigten Juristen nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege oder, falls eine entsprechende Bevollmächtigung nachgewiesen wird, durch andere Personen erhoben werden dürfen. In jedem Fall liegt es im Interesse eines Bewerbers, die Rüge in Schriftform anzubringen und die Berechtigung des Absenders eindeutig nachzuweisen. Für die Erhebung eines Nachprüfungsantrags sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer auf Grund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ausgeschlossen.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jedes Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z. B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Angebots, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, geschwärzt sind).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse: http://muelheim-ruhr.de