Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Schleusenstandorte; Objekt- und Tragwerksplanung und Planung der technischen Ausrüstung für die Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke in Friedrichsfeld (FRI), Hünxe (HUE) und Dorsten (DOR) Referenznummer der Bekanntmachung: 3833SB5/234.03/AusbauWDKbisMarl
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-datteln.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Schleusenstandorte; Objekt- und Tragwerksplanung und Planung der technischen Ausrüstung für die Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke in Friedrichsfeld (FRI), Hünxe (HUE) und Dorsten (DOR)
Der Ausbau WDK bis Marl (km 2 bis km 40), Gesamtprojekt: „Ausbau WDK bis Marl“, ist Teil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030,Projekt W23 und im Wasserstraßenausbaugesetz verankert. Über die Genehmigung der Entwurfs-Haushaltsunterlage 36 (E-HU036) wurde zusätzlich der Streckenausbau vom Rhein bis km 1 im Gesamtprojekt verankert. Nun umfasst der Projektumfang den WDK vom Rhein bis Marl (km 0 bis km 40).
Im Verkehrswegeplan ist folgendes festgelegt:
Mit dem Ausbau WDK und dem Ersatzbau der Schleusen in diesem Bereich für das 3,40 m abgeladene Großmotorgüterschiff (GMS) und Schubverbände (SV) soll die mögliche Auslastung der Fahrzeuge auf dem WDK bis Marl erhöht und damit die Kapazität des WDK gesteigert werden. Die Verkehrsbelastung im Jahr 2030 (Maximalwert der betroffenen Streckenabschnitte) wird derzeit mit 23,5 Mio. t beziffert.
Hierzu sind, um einen durchgehenden, uneingeschränkten Verkehr von Containerschiffen mit zwei Containerlagen sowie von Chemietankern bei entsprechenden Ladungszuständen (Leerfahrten)
- der Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ an den Standorten Friedrichsfeld, Hünxe und Dorsten, sowie der Ersatzneubau der Pumpwerke,
- die Herstellung größerer Brückendurchfahrtshöhen auf das Maß von 5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand (GWo) im Zuge von Ersatzneubauten von Brücken und
- die Vergrößerung der Wassertiefe auf 4,70 m durch Abgraben der Kanalsohle, bzw. Wasseranspannungen
notwendig.
Im Vertrag zum Teilprojekt Schleusenstandorte werden die dafür erforderlichen Leistungen mit den Planungsphasen 1 und 2, optional 3 zur Erstellung
- der Variantendiskussion,
- des Vorentwurfs,
- des Entwurf-HU Bau,
- der Genehmigungsunterlagen,
- der Entwürfe-AU und
- der Ausschreibungsunterlagen
als Grundlage für die Neuplanung der Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke an den Schleusenstandorten FRI, HUE und DOR vergeben.
Der Ausbau WDK bis Marl (km 2 bis km 40) - Projekt: „Ausbau WDK bis Marl“ - ist Teil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 - Projekt W23 und im Wasserstraßenausbaugesetz verankert. Über die Genehmigung der Entwurfs-Haushaltsunterlage 36 (E-HU036) wurde zusätzlich der Streckenausbau vom Rhein bis km 1 im Gesamtprojekt verankert. Nun umfasst der Projektumfang den WDK vom Rhein bis Marl (km 0 bis km 40).
Im Verkehrswegeplan ist folgendes festgelegt:
Mit dem Ausbau WDK und dem Ersatzbau der Schleusen in diesem Bereich für das 3,40 m abgeladene Großmotorgüterschiff (GMS) und Schubverbände (SV) soll die mögliche Auslastung der Fahrzeuge auf dem WDK bis Marl erhöht und damit die Kapazität des WDK gesteigert werden. Die Verkehrsbelastung im Jahr 2030 (Maximalwert der betroffenen Streckenabschnitte) wird derzeit mit 23,5 Mio. t beziffert.
Hierzu sind, um einen durchgehenden, uneingeschränkten Verkehr von Containerschiffen mit zwei Containerlagen sowie von Chemietankern bei entsprechenden Ladungszuständen (Leerfahrten)
- der Ersatzneubau der „Großen Schleusen“ an den Standorten Friedrichsfeld, Hünxe und Dorsten, sowie der Ersatzneubau der Pumpwerke,
- die Herstellung größerer Brückendurchfahrtshöhen auf das Maß von 5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand (GWo) im Zuge von Ersatzneubauten von Brücken und
- die Vergrößerung der Wassertiefe auf 4,70 m durch Abgraben der Kanalsohle, bzw. Wasseranspannungen
notwendig.
Im Vertrag zum Teilprojekt Schleusenstandorte werden die dafür erforderlichen Leistungen mit den Planungsphasen 1 und 2, optional 3 zur Erstellung
- der Variantendiskussion,
- des Vorentwurfs,
- des Entwurf-HU Bau,
- der Genehmigungsunterlagen,
- der Entwürfe-AU und
- der Ausschreibungsunterlagen
als Grundlage für die Neuplanung der Schleusen, Schleusenbrücken, Vorhäfen und Pumpwerke an den Schleusenstandorten FRI, HUE und DOR vergeben.
In Anlehnung an die HOAI erfolgt die Vergütung dieser Leistungen anhand der Leistungsbilder
- Objektplanung,
- Tragwerksplanung,
- Technische Ausrüstung und
- Freianlagen.
Die Leistungsbilder wurden entsprechend den einzelnen Objekten zugeordnet. Darüberhinaus sind weitere Leistungen wie z.B.
- BIM,
- Bauwerksüberwachung,
- Öffentlichkeitsarbeit und
- Wasserbewirtschaftungskonzept
erforderlich (Aufzählung nicht vollständig).
Es ist eine stufenweise Vergabe dieser Leistungen vorgesehen.
Die Leistungsphasen 1 und 2 der zu beauftragenden Leistungsbilder werden fest beauftragt.
Es kann eine stufenweise Beauftragung der anschließenden Leistungsphase 3 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung nach §45 Abs.4, Punkt 4 VgV kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das zugehörige Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb“
wird vom AG kostenlos über die E-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt (Formblatt 133/333a-F).
Folgende Erklärungen sind abzugeben:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen (Planungsleistungen oder Bau von Wehren, Wasserkraftanlagen und Pumpwerken in/an Wasserstraßen, Planungsleistungen oder Bau von Schleusenanlagen), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Wichtung: 30%
5 Punkte bei einem Gesamtumsatz ≥ 2.500.000 EUR / Jahr
4 Punkte bei einem Gesamtumsatz ≥ 2.000.000 EUR / Jahr
3 Punkte bei einem Gesamtumsatz ≥ 1.500.000 EUR / Jahr
2 Punkte bei einem Gesamtumsatz ≥ 1.000.000 EUR / Jahr
1 Punkt bei einem Gesamtumsatz ≥ 500.000 EUR / Jahr
0 Punkte bei einem Gesamtumsatz < 500.000 EUR / Jahr
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Leistung insgesamt von den Bewerbern der Bietergemeinschaft zu erbringen, der Wert muss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre jährlich erreicht sein.
Der Nachweis der Eignung nach §46 Abs.3, Punkt 1. 2. und 8. VgV kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das zugehörige Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb“ wird vom AG kostenlos über die E- Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt (Formblatt 133/333a- F).
Folgende Erklärungen sind abzugeben:
Referenzen:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten zehn Jahren Leistungen erbracht hat, die mit der zu vergebenden Leistung (Leistungsphase 2-6 der HOAI) vergleichbar sind.
Der Nachweis der erbrachten Leistungen kann durch Vorlage der unterschriebenen und gestempelten Referenzen der Auftraggeber erfolgen oder durch Vorlage einer Auflistung der Referenzen, aus denen
- Projekt (Bezeichnung der Maßnahme)
- Name des Unternehmens welches die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (beauftragende Stelle-Fachbereich)
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (Netto)
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich Benennung der erbrachten Leistungsphasen
hervorgehen. Referenzen über nicht vergleichbare Leistungen werden nicht gewertet!
Als vergleichbare Leistungen werden definiert:
Planungsleistungen oder Bau von Wehren, Wasserkraftanlagen und Pumpwerken in/an Wasserstraßen, Planungsleistungen oder Bau von Schleusenanlagen
Unternehmen, die weniger als 3 wertbare Referenzen vorlegen sind nicht geeignet.
Wichtung: 45%
5 Punkte: 7 vergleichbare Referenzen
4 Punkte: 6 vergleichbare Referenzen
3 Punkte: 5 vergleichbare Referenzen
2 Punkte: 4 vergleichbare Referenzen
1 Punkt: 3 vergleichbare Referenzen
0 Punkte: 0, 1 oder 2 vergleichbare Referenzen
Anzahl der Führungskräfte:
Zur Bewertung wird die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und der Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen im Verkehrswasserbau der letzten 3 Geschäftsjahre gemittelt und mit der nachfolgenden Mitarbeiteranzahl verglichen.
Wichtung: 15%
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: über 30 Mitarbeiter
4 Punkte: 26 - 30 Mitarbeiter
3 Punkte: 21 - 25 Mitarbeiter
2 Punkte: 16 - 20 Mitarbeiter
1 Punkt: 11 - 15 Mitarbeiter
0 Punkte: unter 10 Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter:
Die Anzahl an Mitarbeitern lässt auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers schließen. Sie bildet die Möglichkeiten des Bewerbers ab, die erforderlichen Arbeiten und Leistungen durch eigenes Personal durchzuführen und Ausfälle kompensieren zu können
Wichtung: 10 %
Bewertungsmaßstab:
5 Punkte: über 60 Mitarbeiter
4 Punkte: 51 - 60 Mitarbeiter
3 Punkte: 41 - 50 Mitarbeiter
2 Punkte: 31 - 40 Mitarbeiter
1 Punkt: 21 - 30 Mitarbeiter
0 Punkte: unter 20 Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland