Parkdeck - Haus 52, LV04 - Sanierung Parkdeck Referenznummer der Bekanntmachung: 074 22/PD/LV 04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkdeck - Haus 52, LV04 - Sanierung Parkdeck
Klinikum St. Georg gGmbH,
Haus 52 LV 04 - Sanierung Parkdeck
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt die Sanierung eines vorhandenen Parkdeck am Standort Eutritzsch. Inhalt des Loses ist die Sanierung an den Parkdecks aus Stahlbetonfertigteilen und an der Stahltragkonstruktion.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH,
Haus 52 LV 04 - Sanierung Parkdeck
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
- Reinigen von Parkdeck und Rampenflächen: ca. 7.900 m²
- Reinigen Stahltragwerkskonstruktion mit Niederdruckstrahlen: ca. 5.000 m
- Betonerhaltungsarbeiten, Korrosionsschutz Betonstahl: ca. 610 m
- Instandsetzung Betonbauteile, in Einzelflächen: ca. 100 Stück
- Auffüllen von Verankerungsstellen der Deckenplatten: ca. 830 Stück
- Abdichten Fugen Kunstharz ca. 200 m
- Beschichtung Deckenunterseiten mit Feinspachtel ca. 280 m²
- Verschluss Fugen mit elastischen Fugenmaterial ca. 570 m
- Korrosionsschutzbeschichtung Stahlteile in Einzelflächen ca. 360 m²
Alle Bauteile verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Parkdeck
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046HLM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.