Parkdeck - Haus 52, LV04 - Sanierung Parkdeck Referenznummer der Bekanntmachung: 074 22/PD/LV 04
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkdeck - Haus 52, LV04 - Sanierung Parkdeck
Klinikum St. Georg gGmbH,
Haus 52 LV 04 - Sanierung Parkdeck
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt die Sanierung eines vorhandenen Parkdeck am Standort Eutritzsch. Inhalt des Loses ist die Sanierung an den Parkdecks aus Stahlbetonfertigteilen und an der Stahltragkonstruktion.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH,
Haus 52 LV 04 - Sanierung Parkdeck
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
- Reinigen von Parkdeck und Rampenflächen: ca. 7.900 m²
- Reinigen Stahltragwerkskonstruktion mit Niederdruckstrahlen: ca. 5.000 m
- Betonerhaltungsarbeiten, Korrosionsschutz Betonstahl: ca. 610 m
- Instandsetzung Betonbauteile, in Einzelflächen: ca. 100 Stück
- Auffüllen von Verankerungsstellen der Deckenplatten: ca. 830 Stück
- Abdichten Fugen Kunstharz ca. 200 m
- Beschichtung Deckenunterseiten mit Feinspachtel ca. 280 m²
- Verschluss Fugen mit elastischen Fugenmaterial ca. 570 m
- Korrosionsschutzbeschichtung Stahlteile in Einzelflächen ca. 360 m²
Alle Bauteile verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Präqualifizierung
oder
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
- zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister,
- zur Gewerbeanmeldung,
ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 2 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
c) eine Erklärung über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweise gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU, insbesondere zu
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Angabe der technischen Fachkräfte, über die der Unternehmer für die Ausführung der Leistungen verfügt
g) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
i) Angabe, welche Teile der Leistung der Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Die vorgenannten Nachweise zur Prüfung der Bietereignung sind dem Angebot zwingend beizufügen. Alternativ kann eine einheitliche europäische Eigenerklärung - Download unter:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de mit den entsprechenden Angaben ausgefüllt abgegeben werden.
Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04R1UT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).